Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

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Jo. Gegenstand. Thlr. Ngr.f. 
16 Canzleinote, für eine, oder Resolutionsextract — 5 — 
17GCanzleizettel, für einen, — 6— 
18 Cautionsschein, für einen, — 10 
19 Citation oder Nottfication, für eine schriftliche, in Dischhlinarsachen 
oder andern zur Cognition des Consistorü#gehbörigen, in der 
am Schlusse der gegenwärtigen Tarordnung befindlichen An- 
merkung Sub 1. nicht ausgenommenen Sachen, ingleichen für 
Wiederaufnahme oder Verlängerung eines angesetzten Termines, 
dafern solche auf Veranlassung erfolgt, desgleichen für jede 
Auflage oder andere in diesen Sachen vorkommende Ausferti- 
gungen an die Partheien und deren n Sachwalier — 8— 
20Commissoriale, für ein, . «. —15— 
21Comummcat,IngleichenRequmttonenanIrr-und auslandqche Be- 
hörden, Consistorien und Gerichte, nach Beschaffenheit der 
Sache, 15 Agr. bis 1 — — 
Wenn bei einer Sache eine Meinungsverschiedenheit der 
Collegien entsteht, so sind für die deshalb abzulassenden 
mehreren Communicate oder zu erstattenden Berichte, so- 
wie überhaupt für Communicate, Berichte und andere 
Verfügungen, welche nicht durch die Parthei selbst, son- 
dern durch Incidentpuncte veranlaßt werden, Sportuln 
von den Partheien nicht zu verlangen. 
22 Confirmation eines Recesses, Vergleichs, nebst Ausfertigung der Ur- 
kunde, nach Beschaffenheit, 1 Thlr. 1 Thlr. 15 Ngr. bis 3153— 
23 Copialien, s. Abschriften. 
24 Depositum, dessen Annahme oder Auszahlung zu wcgifra; nach 
der Weitläuftigkeit und Wichtigkeit der Sache, 8 Ngr. bis — 15— 
25 Depositenschein, für einen, 8 Ngr. blssi ——12 
26 Depositengebühren, für die Annahme, Verwahrung und Wiederaus- 
zahlung deponirter Gelder vom Hundert — 7.5 
  
1842. 32 
  
  
 
	        
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