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Gegenstand.
Thlr. Nar.
pf.
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Urkunden, für deren Aufbewahrung, von jeder, insofern deren nicht
über 24,
von jeder über diese zahl!
Urlaubsbewilligung, für eine, zur Reise in das Ausland, nach
Zweck und Dauer, . 15 Ngr. bis
Urthel oder Bescheid in Disciplinar- und andern zur Cognition des
Consistorii gehörigen, in der am Schlusse der gegenwärtigen
Tarordnung befindlichen Anmerkung Sub 1 nicht ausgenom-
menen Sachen, für dessen Abfassung, nebst einverleibten oder
besonders beigefügten Entscheidungsgründen, von jeder Par-
thei . . 1 Thlr. bis
dessen Ausfertigung in forma probante unter dem großen
Insiegel
Verhör zu Pflegung der Güte, oder Vorbeschied, Abfassung eines
Erkenntnisses, Recesses, Bescheides, von jeder Parthei
bei weitläuftigen Sachen . 1 Thlr. 15 Ngr. bis
Vernehmung eines Angeschuldigten in Diseciplinarsachen, mit Ein-
schluß der Registratur, 10 Ngr. 15 Ngr. bis
Verordnungen, mittelst welcher blos Anzeigen oder Acten erfordert
werden,
é-1wegen Vorladung zu einem Vorbeschied und andern
Fällen, so hier nicht speciell aufgeführt,
für eine, wegen Erlaß der Schulzeit, er mag bewil-
ligt worden sein oder nicht, 10 Ngr. bis
Anmerkung. Richtet sich nach dem Vermögen der Aeltern.
Wenn in einer Verfügung mehrere Dispensationen ertheilt
werden, passiren nur 10 Ngr. pro Kind.
Verpflichtung eines Tarators, Hauswirths, Sachverständigen,