Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

Gese-z-und Verorduungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
20 4 Stück vom Jahre 1842. 
    
9533.) Bekanntmachung, 
die veränderte Benennung nacherwähnter Behörden betreffend; 
vom 21sten December 1842. 
Se. Koͤnigliche Majestaͤt haben auf Vortrag des Finanzministeriums und in Erwägung, 
daß durch die bisherige Bezeichnung der, für das inländische Postwesen bestehenden, colle— 
gialischen Mittelbehörde als „Oberpostamt," für die Geschäftsführung, namentlich mit den 
ausländischen Postanstalten, mehrfache Irrungen entstanden sind, der gedachten Behörde vom 
1sten Januar 1843 ab die Benennung: 
Königliche Oberpostdirection, 
dagegen der Localpostanstalt zu Leipzig, von demselben Zeitpuncte an, die Benennung: 
Königliches Oberpostamt Leipzig 
zu ertheilen geruht. 
Als Dienstprädicat werden alsdann 
1.) der Vorstand der Oberpostdirection den Titel: 
Oberpostdirector, 
2.) die übrigen Mitglieder dieser Behörde den Titel: Oberpostrath und beziehend- 
lich Postrath, dermalen aber sämmtlich den Titel: Oberpostrath 
führen. 
Zu Jedermanns Nachachtung wird Solches hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 21sten December 1842. 
Finanz-Ministerium. 
von Zeschau. 
Küttner. 
1842. 35
	        
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