Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

( 18.) 
C. 
.. Wahlbezirk. 
Liste 
der Stimmberechtigten, einschließlich der zu Wahlmännern und Abgeordneten Wählbaren, bei 
der Wahl der Vertreter des Handels und Fabrikwesens. 
Anmerkung. In Wablbezirken, in welchen die Urwahl nach Wahlabtheilungen erfolgt, ist die Wahlliste nach 
denselben dergestalt abzutheilen, daß in jeder Wahlabtheilung die Classen I, II und III besonders aufge- 
fuhrt werden. 
I. Stimmberechtigte, 
welche nach § 3 und 5 des Gesetzes vom 7ten März 1839 auch als Wahlmänner 
und Abgcordnete wählbar sinv. 
  
  
  
  
  
— ————!G 
Aa. b. C. d. C. J. g. 
Fortlaufende Amtsbezirk Benennung Vor= und Zuname Alter. Handels- Anmerkungen. 
Nummer der und der des Inhabers oder oder 
Stimmbe-Wohnort.Geschäfts= er öffentlich ange- Fabritzweig. 
rechtigten. sirma. zeigten Theilhaber 
des Geschäfté. 
  
  
  
a) Vom Handelsstande. 
cc. 
b) Vom Fabrikstanoe. 
  
  
  
1 Anmerkung. Anmerkung. Anmerkung. Anmerkung. 
Der Zuname ist Fehlt es hier-- Ist bei Han-“ Iu dieser Spalte sind m 
voraus zu setzen. luber ganz an delsgeschaften geeigneten Fällen vorzuglich 
genauer Nach= blos nach dem such bei denjenigen, über de- 
richt, se ist we Hauptgegen= #en Stimmrecht oder Wöhl- 
nigstens zu be stande des Ge-barkei Iurtfel entstanden sind. 
merken, ob das schäfts anzuzei-oder entssehen können, die 
Individuum /en, z. B. Colo= Gründe dieser Zweifel und 
das 30ste Jahr/ nialwaaren, weshalb solche dennoch unke- 
gewiß zurückge-/ Manufactur- sachtet geblieben sind, zu be— 
legt habe. waaren, oder nerken. 
auch mit sub-] Auch ist in dem Falle, wo 
jectiver Bezeich-zmehrere Theilhaber desselben 
nung#z. B.BanGeschäfts in der Wahlliste 
quier, Spedi= verzeichnet werden, zu bemer- 
Feur,. Avetheker, ken, wie viel Geschäftsgenof- 
Getreidehänd= sen nach der Höhe des Ge- 
ler. werbestenerbeitrags stimmee- 
rechligt sind. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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