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C.
.. Wahlbezirk.
Liste
der Stimmberechtigten, einschließlich der zu Wahlmännern und Abgeordneten Wählbaren, bei
der Wahl der Vertreter des Handels und Fabrikwesens.
Anmerkung. In Wablbezirken, in welchen die Urwahl nach Wahlabtheilungen erfolgt, ist die Wahlliste nach
denselben dergestalt abzutheilen, daß in jeder Wahlabtheilung die Classen I, II und III besonders aufge-
fuhrt werden.
I. Stimmberechtigte,
welche nach § 3 und 5 des Gesetzes vom 7ten März 1839 auch als Wahlmänner
und Abgcordnete wählbar sinv.
— ————!G
Aa. b. C. d. C. J. g.
Fortlaufende Amtsbezirk Benennung Vor= und Zuname Alter. Handels- Anmerkungen.
Nummer der und der des Inhabers oder oder
Stimmbe-Wohnort.Geschäfts= er öffentlich ange- Fabritzweig.
rechtigten. sirma. zeigten Theilhaber
des Geschäfté.
a) Vom Handelsstande.
cc.
b) Vom Fabrikstanoe.
1 Anmerkung. Anmerkung. Anmerkung. Anmerkung.
Der Zuname ist Fehlt es hier-- Ist bei Han-“ Iu dieser Spalte sind m
voraus zu setzen. luber ganz an delsgeschaften geeigneten Fällen vorzuglich
genauer Nach= blos nach dem such bei denjenigen, über de-
richt, se ist we Hauptgegen= #en Stimmrecht oder Wöhl-
nigstens zu be stande des Ge-barkei Iurtfel entstanden sind.
merken, ob das schäfts anzuzei-oder entssehen können, die
Individuum /en, z. B. Colo= Gründe dieser Zweifel und
das 30ste Jahr/ nialwaaren, weshalb solche dennoch unke-
gewiß zurückge-/ Manufactur- sachtet geblieben sind, zu be—
legt habe. waaren, oder nerken.
auch mit sub-] Auch ist in dem Falle, wo
jectiver Bezeich-zmehrere Theilhaber desselben
nung#z. B.BanGeschäfts in der Wahlliste
quier, Spedi= verzeichnet werden, zu bemer-
Feur,. Avetheker, ken, wie viel Geschäftsgenof-
Getreidehänd= sen nach der Höhe des Ge-
ler. werbestenerbeitrags stimmee-
rechligt sind.