Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1843. (9)

E XIX ) 
  
Kosten — durch Anlegung der Grund= und Hypoihekenbuicher entstandene, — 
wer deren Bestreitung übernimit 
Kreikdirectionen, sämmtliche, — inwieweit selbige wegen Hinaussetzung 
des Termins für den Aufgang der niederen Jagd mit Auftrag 
versehen worden sind ..... ..... 
L. 
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Landesschule zu Grimma, s. Grimma. 
Landkurscher, ausländische, zwischen inländischen Orten Lohnfuhrwert trei- 
bende, — Befreiung derselben von der zeitherigen Abgabe zur 
Dostcasse .... 
— deren Vernehmung mit der hiesigen Gewerbẽsteuer ,.. 
Landrentenbank — welche Recepturbehörden die Einrechnung der able- 
sungsrenten an selbige zu bewerkstelligen haben 
Landtagsabschied für die Ständeversammlung des Jahres 1842 bis 1848 
Landwirthschaft — Aussetzung von Preisaufgaben fuͤr selbige im Jahre 1844 
Legitimationen, den in hiesige Straf- und Correctionsanstalten abgelieferten 
Auslaͤndern gehoͤrige, — deren Mitsendung. . . ... 
Lehngelder, bei Besitzveraͤnderungen an Grundstuͤcken zeither erhobene, — 
bestehen foot....m . 
— s. Gelammiehmete Sterbelehngelder. 
Lehngüter Einwilligung zu Veräußerungen und Verpfändungen 
dabei eifgrderlt ist 
— — was über Leistung der Lehnspflicht geseglich angeordnet ist 
— — wessen Einwilligung bei Bestellung von Hypotheken daran er— 
forderlich ist. 
— welche Personen zu Bestellung von Hypotheten dabei besugt sind 
— an selbigen kann eine Hypothek wegen einer Allodialforderung er— 
langt werden 
—- — welche Behörde die desfallsien Grund- und Hpdothelenbi her 
zu fuͤhren hat . . .. * 
— — welche deefallsige be esondere Bemerkungen im Grun " und 
Hypothekenbuche zu annotiren siido ... 
— was die Hypothekenbriefe hieruͤber enthal ten sollen .. . 
Lehnspflccyt—dcrcn(«cntnuz.... 
Leibrenten — inwieweit desfallsige Ruͤckstaͤnde ein Vorzugsrecht im Concurfse 
genießfen . . 
— bestehen fort, wenn auch das verhaftete Grundstack subhastirt wor- 
den i. . 
Leichenhäuser — deren Besreiung # von der Kirchen- und Schulanlage . 
Leihanstalt zu Glauchau — deren Errichtung, s. Glauchau. 
  
        
Leihhausordnung, neue, für die Stadt Dresden — deren Bestätigung, s. 
Drceden. 
Leipzig, Taubstummenanstalt, — inwieweit Gemeinden zu Verpflegungsbei- 
tragen für darin aufgenommene arme Zöglinge verbunden sind 
— Hoͤhe des Verpflegungsaufwandes darin überhaunt 
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Seite. 
233 
27 
182 g. 
252 fg. 
85 
252 
20 fg. 
28 
190 
190 
190 
197 
198 
199 
222 
224 
190 
204 
210 
19 
10 fg. 
11 fg. 
  
Paragraph. 
245—249 
1—13 
1—14 
11 
12 
35, 36 
38 
40 
182 
195 
12 
70 
106 u. 107 
4 
1—3 
1—4
	        
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