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68.) Bekanntmachung,
das Prämienausschreiben vom Usten März 1838 betreffend;
vom 23sten November 1843.
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D. die sechsjährige Frist hinsichtlich der in der Bekanntmachung des Ministeriums des
Innern vom isten März 1838 zu Beförderung der Landwirthschaft und Gewerbe ausge-
setzten Preisaufgaben mit dem Schlusse dieses Jahres abläuft, die wegen der Aussetzung
neuer Preisaufgaben eingeleiteten Erörterungen aber bei der Umfänglichkeit des Gegenstandes
noch so geraume Zeit in Anspruch nehmen dürften, daß das Erscheinen des zu erlassenden
neuen Prämienausschreibens vor Ablauf jener Frist nicht bewerkstelligt werden kann; so hat
mit Sr. Königlichen Majestät Allerhöchster Genehmigung das Ministerium des Innern be-
schlossen, die Bestimmungen der gedachten Bekanntmachung vom isten März 1838 auch
im Jahre 1844 einstweilen noch fernerhin und bis zur Publication des neuen Prämien=
ausschreibens fortbestehen zu lassen, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Dresden, den 23sten November 1843.
Ministerium des Innern.
Nostitz und Jänckendorf.
Demuth.
69.) Verordnung,
die wegen Erhebung der Ablösungsrenten beschlossene anderweite Einrichtung
betreffend; ·
vom 25sten November 1843.
D. in Folge des Gesetzes über die Einführung der neuen Grundsteuer vom yt#en Sep-
tember dieses Jahres vom künftigen Jahre an eintretenden Veränderungen in der Grundsteuer-
verwaltung machen in verschiedener Beziehung anderweite Bestimmungen wegen der Receptur
der Ablösungsrenten nothwendig, um die schon bisher als nützlich sich bewährte thunlichste Ueber-
einstimmung der Regie der gedachten Abgaben auch künftig möglichst zu erhalten, und es
wird daher Folgendes hierdurch festgesetzt und verordnet:
§ 1. Von dem gedachten Zeitabschnitte an werden die Patrimonialgerichte der bishe-
rigen Obliegenheit zur Annahme und Ablieferung der Ablösungsrenten enthoben. Die Er-
hebung derselben erfolgt in den durch die Generalverordnung vom 30sten December 1833,
§# S vorgeschriebenen Terminen