Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1843. (9)

  
für das Konigreich Sachen 
Lstes Stück vom Jahre 1843. 
    
———9i— 
  
J.. y.g——.. — 
  
I.) Bekanntmachung, 
die Bestätigung der Sparcassenordnung für die Stadt Rochlitz betreffend; 
vom 16ten December 1842. 
r 
Jachdem Se. Königliche Majestät die Allerhöchstihnen vorgelegte Sparcassenordnung 
für die Stadt Rochlitz mittelst des nachstehend abgedruckten Decretes zu bestätigen allergnä- 
digst geruht haben, in dessen Gemäßheit auch der hier fraglichen Sparcassenanstalt die un- 
ter O. in den §§ 9, 11 und 12 befindlichen Rechtsvergünstigungen zustehen, so wird sol- 
ches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit der Weisung an Alle, die es angeht, dem 
Inhalte dieser Sparcassenordnung in allen Puncten gebührend nachzugehen. 
Dresden, am 16ten December 1842. 
Ministerium des Innern. 
Nostitz und Jänckendorf. 
Stelzuer. 
Deeret 
wegen Bestätigung einer Sparcassenanstalt für die Stadt Nechlit. 
Way, Friedrich August, von GOTTGES Gnaden König 
von Sachsen 2c. 2c. 2c. · 
beurkunden hiermit, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des In— 
nern die von dem Stadtrathe zu Rochlitz unter Zustimmung des größern Bürgerausschusses 
beschlossene Errichtung einer von der Stadtcommun zu vertretenden Sparcassenanstalt für 
Rochlitz und die Umgegend genehmigt, auch der Uns vorgelegten, hier angehefteten Sparcas- 
senordnung die nachgesuchte Bestätigung andurch ertheilt haben, und wollen, daß dem In- 
halte vieser letztern in allen Puncten auf das Genaueste Folge gegeben werde. 
1843. 1
	        
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