für das Konigreich Sachen
Lstes Stück vom Jahre 1843.
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I.) Bekanntmachung,
die Bestätigung der Sparcassenordnung für die Stadt Rochlitz betreffend;
vom 16ten December 1842.
r
Jachdem Se. Königliche Majestät die Allerhöchstihnen vorgelegte Sparcassenordnung
für die Stadt Rochlitz mittelst des nachstehend abgedruckten Decretes zu bestätigen allergnä-
digst geruht haben, in dessen Gemäßheit auch der hier fraglichen Sparcassenanstalt die un-
ter O. in den §§ 9, 11 und 12 befindlichen Rechtsvergünstigungen zustehen, so wird sol-
ches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit der Weisung an Alle, die es angeht, dem
Inhalte dieser Sparcassenordnung in allen Puncten gebührend nachzugehen.
Dresden, am 16ten December 1842.
Ministerium des Innern.
Nostitz und Jänckendorf.
Stelzuer.
Deeret
wegen Bestätigung einer Sparcassenanstalt für die Stadt Nechlit.
Way, Friedrich August, von GOTTGES Gnaden König
von Sachsen 2c. 2c. 2c. ·
beurkunden hiermit, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des In—
nern die von dem Stadtrathe zu Rochlitz unter Zustimmung des größern Bürgerausschusses
beschlossene Errichtung einer von der Stadtcommun zu vertretenden Sparcassenanstalt für
Rochlitz und die Umgegend genehmigt, auch der Uns vorgelegten, hier angehefteten Sparcas-
senordnung die nachgesuchte Bestätigung andurch ertheilt haben, und wollen, daß dem In-
halte vieser letztern in allen Puncten auf das Genaueste Folge gegeben werde.
1843. 1