Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1843. (9)

Es haben aber dermalen beizutragen. 
  
  
a.) die Erblande 381,995 Thlr. 10 Ngr. 6 pf. 
b.) der Oberl. Landkreis nach 5 Thli. 8 -cyr. 8 1 pf. pro Cent 22,266 — 2. 
c.) die Stadt Budissign 1 1 51 „„ 4911400 6 4 
d.) - - Zittau - . 19. 111# : * - 3,453 17. — 
e.) Camen " 6 5 1,·114 5 9 
f.) Köbau — 1010# 1,,879 17 1. 
  
zusammen: 415,119 Thlr. 27 Ngr. — 
Es würden demnach bei gleicher Besteuerung aufgebracht: 
  
  
zu viel. zu wenig. 
a.) von den Erblanden . . — Thlr. — Ngr. —pf. 16,294 Thlr. 14 Ngr. 67 pf. 
b.) . dem Oberl. Landkreise, 14,30o2 2 332 — - — „. — 
c.) = der Stadt Budissin, 1,.766. 5 "11 " .&— 
d.) Zittau, 499. 28= 6 - — — -— 
e.) GCamenz, 121 8 33 — — —— 
f.) . Löbau, —. —.—— 396 29 91 
16,691 Thlr. 14 Ngr. 6 pf. 16,691 Thlr. 14 Ngr. 6 pf. 
C. 
Modalität, 
wie die Entschädigung der Oberlausitzer Steuerbezirke für den von ihnen selbst 
zu ihrer Entschädigung aufzubringenden Beitrag zu finden ist. 
Basis des Exempels. 
Wie sich verhält die Summe der Grundsteuereinheiten der Oberlausitz zu der Summe 
der gesammten Steuereinheiten des Landes, so verhält sich der von den betreffenden Steuer- 
bezirken der Oberlausitz zu ermittelnde und ihnen fernerweit zu vergütende Beitrag zu der 
ihr zu gewährenden Entschädigung, oder: 
wie sich verhält 5 zu 42, so verhält sich 16,691 Thlr. 14 Mgr. 6 pf. zu z1. 
5 zu 42 verhält sich wie 1 zu 83: mithin ist 82 der Diovisor: 
82 16,691 Thlr. 14 Ngr. 6 pf. = 1,987 Thlr. 2 Ngr. 443 pf. 
82 1,987 2 432 — 236 146 7 
82 236 16 72 = 28 4 84 
83 228 4 842 — 3. 10 5.8.. 
  
2,255 Thlr. 4 Ngr. 547 pf. 
und so fort, bis sich die Zahl nicht mehr theilen läßt. 
  
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