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Deecret,
die Bestätigung der Statuten der Sächsisch-Bayerschen Eisenbahncompagnie
betreffend.
Won, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König
von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc.
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir, auf das durch Unsere Ministerien der Juftiz
und des Innern Uns vorgetragene Ansuchen des Directoriums und des Ausschusses der zur
Ausführung des in dem Gesetze vom 10ten August 1837, § 1 unter 2 gedachten Unter-
nehmens einer Eisenbahn von Leipzig über Altenburg, Werdau und Plauen bis an die
Bayersche Grenze bei Hof, ingleichen einer Zweigbahn von Werdau nach Zwickau zusam-
mengetretenen Sächsisch-Bayerschen Eisenbahncompagnie und nach zuvor erfolgtem Einver-
nehmen mit der Staatsregierung des Herzogthums Sachsen-Altenburg, von welcher hinsicht-
lich des dortigen Staatsgebiets gleichzeitig entsprechende Verfügung ergeht, die für die vor-
gedachte Gesellschaft entworfenen Statuten in der Maaße, wie solche nachstehend unter O zu
ersehen sind, genehmigt und dieselben, vorbehältlich der noch festzustellenden Concessionsbe=
dingungen für das fragliche Eisenbahnunternehmen, mit Unserer Bestätigung versehen haben,
dergestalt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen auf das genaueste nachgegangen werden
soll. Zu dessen Beurkundung ist dieses
Bestätigungsdeeret
ertheilt, von Uns eigenhändig unterschrieben und mit dem Königlichen Siegel bedruckt worden.
Dresden, am 2 2sten Juni 1842.
Friedrich August.
Julius Traugott Jakob von Koenneritz.
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf.
Statuten ·
derSächsisch-BayerschenEisenbahncompagnie.
Actiengesellschaft.
§ 1. Zum Baue und zur Benutzung einer Eisenbahn von Leipzig über Altenburg und Zweck.
Plauen nach der Bayerschen Grenze bei Hof, einschließlich einer Zweigbahn von Werdau
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