Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1843. (9)

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Auf die den Dienst betreffenden Angelegenheiten erstreckt sich dieser allgemeine Auftrag 
nicht, vielmehr bleibt in solchen Angelegenheiten die Competenz des Justizamtes Zwickau 
und, soviel die bei der Verwaltung der indirecten Abgaben angestellten Staatsdiener be- 
trifft, der Hauptsteuerämter Zwickau und Chemnitz unverändert. 
Endlich wird die Zurücknahme des nach Vorstehendem den Schönburgischen receßherr- 
schaftlichen Justizämtern ertheilten allgemeinen Auftrags für den Fall vorbehalten, wenn in 
der Folge zu irgend einer Zeit sich aus dieser Einrichtung Nachtheile hinsichtlich der amt- 
lichen oder dienstlichen Verhältnisse der Staatsdiener ergeben sollten. 
Dresden, am 10ten Juni 1843. 
Ministerium der Justiz. 
von Koennerittz. 
Hausmann. 
  
Letzte Absendung: am Sten Juli 1843.
	        
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