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Gesch-und Vem l nungsblatt
für das Königreich Sachsen,
4½% Stück vom Jahre 1844.
V13.) Verordnung
wegen Veröffentlichung zweier von dem ständischen Ausschusse zu Verwaltung
der Staatsschuldencasse unterm 1Iten und 12en dieses Monats erlassenen
Bekanntmachungen;
vom 15ten März 1844.
Nichstehende zwei Bekanntmachungen des ständischen Ausschusses zu Verwaltung der Staats-
schuldencasse, und zwar:
sub .I. vom #11tten dieses Monats, die nach dem Gesetze vom 27sten Juli 1843
ausgefertigten neuen dreiprocentigen Staatsobligationen (Staatsschuldencassenscheine)
betreffend,
sub .lII. vom 12ten dieses Monats, die gänzliche Abwickelung der zweiprocentigen
Kammercreditcassenschuld betreffend,
werden andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht und haben Alle, die es angeht, darnach
gebührend sich zu achten. ·
Dresden, am 15ten März 1844.
Finanz-Ministerium.
von Zeschau.
J.
Bekanntmachung,
die nach dem Gesetze vom 27sten Juli 1843 ausgefertigten neuen dreiprocenti—
gen Staatsobligationen (Staatsschuldencassenscheine) betreffend.
n Gemähßheit des Gesetzes vom 27 sten Juli 1843 (S. 74 des vorjährigen Gesetz= und
Verordnungsblattes) bringt der unterzeichnete ständische Ausschuß hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß, daß zum Behufe der an die Besitzer bisher steuerfrei gebliebener Grundstücke zu
1844. 17
Wilcken.