Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

(KXVI) 
  
          
rED[—** ç Tag. Seite. Paragrayh. 
Gemeindebeamte — inwiefern selbige für ihre Bemöühungen in Gemeindee 
wahlsachen eine Entschädigung nicht in Anspruch nehmen. konnen 23 Mai 188 4 
Gemeindebuch — welche Notiz in Gemeindewahlsachen * selbigem gebracht « r 
werden soll . 23 Mai 188 7 
Gemeinden = Kirchen= —, evangelisch- lutherische, — deren Vertretun J. 
in Rechtsstreitigkeiten .. ·3z0Mäkz-,1.40fg. 
— in welcher Maaße deren Vertretung stattfi ndet — wer letztere zu 
übernehmen hat 1—4. 
— Land- — — Verfahren bei den darauf bezüglichen Bahlen 
und welche Kosten dabei in Ansatz zu bringen sind 23 Mai 187 1—7 
Gerichtsbarkeit auf offentlichen Flüssen, Landstraßen und Chausseen — 
deren Ausübung 5 Sept. 271. fg 
Gerichtsbehörden — was selbige bei Aulegung der Grund= und Hypo- 
thekenbücher in Bezug auf Verständigung der Grundstuͤcksbesitzer 
über die Hinzuschlagung walzender Grundstücke zu geschlossenen 
Gütern zu beobachten haben 13 Sept. 272 fg. 
Gerichtsstand des erblaͤndischen ritterschaftlichen Ereditvereins 26 April 164 6 
— der Saͤchsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft 10 Juli 245 5 
— der landstaͤndischen Hypothekenbank fuͤr die Oberlausitz. 26 Juli 212 3 
— wegen fleischlicher Verbrechen 24 Oct. 288 fg. 
Gesellen, wandernde, — welche Modification rücksichtlich der in 129, 
pet. 4 der Armenordnung enthaltenen, und auf das Vagabondiren 
derselben bezuglichen Vorschrift eintritt 9 März 123 fg. 
Gewerbe — Aussetzung von Prämien zu deren Beförderung auf die Jahre 6 
" 10 Dece. 308 fg. 23—48 
Gewerbe= um Hersonalsteuer — deren Revision für das Jahr 1845 18 Nov. 291 fg. 
Gewerbestener — Vernehmung der Sachsisch-Schlesischen Eisenbahngesell- 
schaft damit 22 Ang. 242 17 
Gewerbsberechtigungen — welche Gerechtigkeiten darunter zu verstehen 
sind 15 Febr. 38 4, 5 
Gläubiger — deren Eintragung in das Grund- und Hypolhekenbuch- 15 Febr. 41 16 
— in welchem Falle selbige aus einem Vertrage oder letzten Willen 
die Eintragung einer Forderung in das Grund= und Hypotheken- 
buch verlangen konnen 4 19 
– deren Befriedigung aus den Erstehungsgeldern des versteigerten 
Grundstücks nach einem Vertheilungsplane . , 44 29 
Grund= und Hypothekenbehörden — deren Qualification und Obliegen= 
heiten 15 Febr 45 fg. 32—38 
— — ob und. inwiefern selbige zu Eintragung der Familienfidei- 
commisse an Grundstuͤcken in die Grund- und Hypotheken- 
buͤcher, welche der Confirmation und des Consenses zur Zeit 
noch entbehren, berechtigt sind 19 Dec 317 fg. 
Grund= und Hypothekenbuchsacten — welche Verhandlungen in sel- 
bige aufzunehmen sind . 15 Febr. 67 fg. 119 
Grund- und Hypothekenbuchsfuͤhrer — dessen Verpflichtung, Ge- 
schaftskreis und Stellvertretung 15 Febr. 56 fg. 84—87 
Grund= und Hypothekenbücher — Modalität der Ausführung des dar- 
auf bezüglichen Gesetes vom 6ten November 1843 15 Febr. 37 fa. 
1844. 
  
  
 
	        
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