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Gemeindebeamte — inwiefern selbige für ihre Bemöühungen in Gemeindee
wahlsachen eine Entschädigung nicht in Anspruch nehmen. konnen 23 Mai 188 4
Gemeindebuch — welche Notiz in Gemeindewahlsachen * selbigem gebracht « r
werden soll . 23 Mai 188 7
Gemeinden = Kirchen= —, evangelisch- lutherische, — deren Vertretun J.
in Rechtsstreitigkeiten .. ·3z0Mäkz-,1.40fg.
— in welcher Maaße deren Vertretung stattfi ndet — wer letztere zu
übernehmen hat 1—4.
— Land- — — Verfahren bei den darauf bezüglichen Bahlen
und welche Kosten dabei in Ansatz zu bringen sind 23 Mai 187 1—7
Gerichtsbarkeit auf offentlichen Flüssen, Landstraßen und Chausseen —
deren Ausübung 5 Sept. 271. fg
Gerichtsbehörden — was selbige bei Aulegung der Grund= und Hypo-
thekenbücher in Bezug auf Verständigung der Grundstuͤcksbesitzer
über die Hinzuschlagung walzender Grundstücke zu geschlossenen
Gütern zu beobachten haben 13 Sept. 272 fg.
Gerichtsstand des erblaͤndischen ritterschaftlichen Ereditvereins 26 April 164 6
— der Saͤchsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft 10 Juli 245 5
— der landstaͤndischen Hypothekenbank fuͤr die Oberlausitz. 26 Juli 212 3
— wegen fleischlicher Verbrechen 24 Oct. 288 fg.
Gesellen, wandernde, — welche Modification rücksichtlich der in 129,
pet. 4 der Armenordnung enthaltenen, und auf das Vagabondiren
derselben bezuglichen Vorschrift eintritt 9 März 123 fg.
Gewerbe — Aussetzung von Prämien zu deren Beförderung auf die Jahre 6
" 10 Dece. 308 fg. 23—48
Gewerbe= um Hersonalsteuer — deren Revision für das Jahr 1845 18 Nov. 291 fg.
Gewerbestener — Vernehmung der Sachsisch-Schlesischen Eisenbahngesell-
schaft damit 22 Ang. 242 17
Gewerbsberechtigungen — welche Gerechtigkeiten darunter zu verstehen
sind 15 Febr. 38 4, 5
Gläubiger — deren Eintragung in das Grund- und Hypolhekenbuch- 15 Febr. 41 16
— in welchem Falle selbige aus einem Vertrage oder letzten Willen
die Eintragung einer Forderung in das Grund= und Hypotheken-
buch verlangen konnen 4 19
– deren Befriedigung aus den Erstehungsgeldern des versteigerten
Grundstücks nach einem Vertheilungsplane . , 44 29
Grund= und Hypothekenbehörden — deren Qualification und Obliegen=
heiten 15 Febr 45 fg. 32—38
— — ob und. inwiefern selbige zu Eintragung der Familienfidei-
commisse an Grundstuͤcken in die Grund- und Hypotheken-
buͤcher, welche der Confirmation und des Consenses zur Zeit
noch entbehren, berechtigt sind 19 Dec 317 fg.
Grund= und Hypothekenbuchsacten — welche Verhandlungen in sel-
bige aufzunehmen sind . 15 Febr. 67 fg. 119
Grund- und Hypothekenbuchsfuͤhrer — dessen Verpflichtung, Ge-
schaftskreis und Stellvertretung 15 Febr. 56 fg. 84—87
Grund= und Hypothekenbücher — Modalität der Ausführung des dar-
auf bezüglichen Gesetes vom 6ten November 1843 15 Febr. 37 fa.
1844.