Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

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Geschund Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
vess Stück vom Jahre 1844. 
    
29.) Decret 
wegen Bestätigung des Statuts des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins; 
vom 13ten Mai 1844. 
W., Friedrich August, von GOTTES# Gnaden Könia 
von Sachsen 2c. 2c. 2c. " 
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir, auf das durch Unsere Ministerien der Justiz 
und des Innern Uns vorgetragene, Namens der ritterschaftlichen Kreisstände gestellte Anfu- 
chen der Kreisvorsitzenden der vier erbländischen Kreise, die Errichtung eines erbländischen 
ritterschaftlichen Creditvereins in Gnaden genehmigt und den für diese Anstalt entworfenen 
Statuten in der Maaße, wie solche nachstehend zu ersehen sind, Unsere Bestätigung hiermit 
dergestalt ertheilt haben, daß den darin enthaltenen Bestimmungen auf das genaueste nach- 
gegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist dieses 
Bestätigungsdeeret 
ertheilt, von Uns eigenhändig vollzogen und mit dem Königlichen Siegel bedruckt worden. 
Dresden, den 13ten Mai 1844. 
Friedrich August. 
Julius Traugott Jakob von Koenneritz. 
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 
1844. 23 
 
	        
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