Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

IAXI) 
  
2. 
Landesältester des Markgrafthums Oberlausi — dessen Stellung der Hy- 
pothekenbankverwaltung gegenüber 
Landgemeinden — Verfahren bei den darauf bezüglichen Wohlen und 
welche Kosten dabei in Ansatz zu bringen sind 
Landstraßen — wem die Ausuͤbung der Gerichtsbarkeit auf. selbigen zusieht 
Landtag, kuͤnftiger, — Veranstaltung der darauf bezuͤglichen Ergaͤnzungswahlen 
— Bestellung von Commissarien zu Leitung der darauf bezuͤglichen 
Wahlen 
Landtagsabgeordnete — welche Kosten bei deren Wahlen vergütet werden 
Landwirthschaft — Aussetzung von Prämien zu deren Beförderung auf 
die Tahre 1845—1850 
Lederfabrikation — Aussetung von Prämien fuͤr deren Verbesserung. 
Lehne — Pfarr= und Schul-— s. Pfarrlehne — Schullehne. 
Lehngelder — ob und inwiefern Veräußerungsverträge über Grundstücke den 
Betheiligten vorzulegen sind, wenn der Nachweis über deren Be- 
zahlung beigebracht wire 
Lehngüter — die lehnrechtlichen Vorschriften wegen Auflassung, Suchung 
und Befolgung der Lehn fuͤr selbige verbleiben in Guͤltigkeit 
— von welchem Zeitpuncte an dem Erwerber die im Lehnsmandate 
bestimmte Frist zu Suchung der Lehn laͤuft 
— inwiefern bei Cessionen solcher Forderungen, welche mit Einwillig- 
ung des Oberlehnsherrn auf selbige versichert und in das Grund- 
und Hypothekenbuch eingetragen sind, die Erwähnung des lehns- 
herrlichen Consenses nicht erforderlich ist · 
— unter welchen Erforderniss en dem Verlangen des Besigers, daß 
der Tarwerth derselben in das Grund= und Hypothekenbuch ein- 
getragen werde, gewillfahrt werden kann — Miteintragung des 
letzten Kaufpreises darin — inwiefern die Beurtheilung und Fest- 
stellung der consensuablen Summe den Lehnhöfen überlassen bleibt 
– nach welchen Vorschriften die Lehnhöfe zu Dresden und Budissin 
in Bezug auf Benachrichtigung der passiv Betheiligten bei Ein- 
trägen und Löschungen im Grund= und Hypothekenbuche zu ver- 
fahren haben — Modalität der Behändigung der Benachrichti- 
gung an Personen, welche sich im Auslande aufhalten 
– in welchem Falle die Lehnhofe ein gerichtliches Anerkenntniß der 
Verzichtleistung des passiv Betheiligten auf die Benachrichtigung 
von der geschehenen Eintragung oder Löschung im Grund= und 
Hypothekenbuche verlangen konnen 
– inwiefern die darauf haftenden jährlichen NRenten oder Forderun= 
gen bestimmter Abentrichtungen oder Leistungen bei deren Eintra- 
gung in das Grund= und Hypothekenbuch in Capital zu verwan- 
deln sind — welchen Beschränkungen die ohne lehnsherrlichen und 
beziehendlich mitbelehnschaftlichen Consens im Hypothelenbuche ein— 
getragenen Auszugsforderungen unterliegen » 
  
Tag. 
26 Juli 
23 Mai 
25 
□ 
15 Nov. 
18 Dec. 
27 Dec. 
29 Nov. 
10 Dec. 
10 Dec. 
15 Febr. 
20 Dec. 
Sept. 
  
Seite. 
229 
187 
271 fg. 
290 
292 fg. 
315 fg. 
324 
296 fg. 
304 fg. 
313 fq. 
320 q. 
321 
  
Paragraph. 
107—112 
1—7 
1 — 12 
13 — 22 
44 
6 und 7
	        
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