Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

(201) 
Gesctz und Verordnungsblall 
für das Königreich Sachsen, 
12 Stück vom Jabte 1844. 
  
* Bekanntmachnng, 
den Aufschub der Niederjagd und der Vorhatze im Isten, IIten und IVien amts- 
hauptmannschaftlichen Bezirke, sowie in den Schönburgischen Receßherrschaften 
betreffend; 
vom lsten August 1844. 
D. den erstatteten Anzeigen nach im hiesigen Verwaltungsbezirke die Reife der Körner- 
früchte noch nicht allenthalben so weit vorgeschritten ist, daß sich — zumal bei der zeither 
andauernd nassen und kalten Witterung — die Beendigung der Erndte bis zu dem für den 
Aufgang der Niederjagd gesetzlich bestimmten Termine im heurigen Jahre erwarten ließe; 
so hat die unterzeichnete Kreisdirection Kraft des ihr von den Königlichen Ministerien des 
Innern und der Finanzen durch Verordnung vom 27 ten Mai vorigen Jahres ertheilten 
allgemeinen Auftrags beschlossen, den durch das Patent vom 20sten September 1702 auf 
den Tag Egidi festgesetzten Anfang der Niederjagd, sowie den Anfang der Vorhatze 
für den Bezirk der Isten Amtshauptmannschaft, ingleichen für die Bezirke der Aem- 
ter Werdau, Zwickau, inclusive der Herrschaften Wildenfels und Remse und des 
Landgerichts Kirchberg, in der IIten Amtshauptmannschaft, sowie für den Amts- 
bezirk Plauen in der IVien Amtshauptmannschaft, und für die Schönburgischen 
Receßherrschaften 
um 14 Tage, dagegen 
für die Bezirke des Landgerichts Eibenstock, des Kreisamtes Schwarzenberg und 
des Königlichen Gerichts Johanngeorgenstadt in der lIten Amtshauptmannschaft, 
sowie für den Bezirk des Amtes Voigtsberg in der IVien Amtshauptmannschaft 
um 3 Wochen dergestalt zu verschieben, 
daß die Vorhatze erst resp. mit dem usten und 7ten, die Niederjagd aber resp. 
mit dem 16öten und 21sten September dieses Jahres zu beginnen habe; 
1844. 32
	        
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