Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

8 82. 
, 83. 
„84. 
„85. 
„86. 
„87. 
„88. 
„89. 
„90. 
„9l1. 
„92. 
„93. 
„94. 
„95. 
„96. 
„97. 
„98. 
„99. 
„100. 
„101. 
„102. 
„103. 
„104. 
„I105. 
„I106. 
(234 ) 
Personal der Bankverwaltung, 
I. Directorium, 
Bedingungen der Wahl, 
Resignation, 
Verantwortlichkeit, 
Allgemeine Berechtigung, 
Ausschließliche Berechtigung der wirklichen Directoren, 
Quartalsitzungen, 
Collegialische Berathung, 
Form der Beschlüsse, 
Gegenstände derselben, 
Gegenvorstellungen, 
Berichtserstattung, Rechnungslegung, 
II. Vorsitzender Director, 
Stellvertreter desselben, 
Geschäftskreis desselben, 
Aufnahme von Darlehnen, 
Kauf und Verkauf von Effecten, 
Liefergelder, 
III. Syndicus, 
Qualification desselben, 
Geschäftskreis desselben, 
Fortsetzung, 
Dienstinstructionen, 
Stellvertretung. 
Siebenter Abschnitt. 
Von der Stellung des Landesältesten der Bankverwaltung gegenüber 
8 107 
„I108. 
„109. 
„110. 
„111. 
„112. 
. Oberaufsicht und Controle, 
Theilnahme an den Directorialsitzungen, 
Fälle der unumgänglichen Zuziehung desselben, 
Vorlegung der Bücher an denselben, 
Abgabe monatlicher Rechnungsabschlüsse an denselben, 
Stellvertretung desselben. 
Achter Abschnitt. 
Von der Auflösung der Bank und der Oberaufsicht des Staats. 
8 113. Auflösung der Bank, 
„I114. Königlicher Commissar. 
  
Letzte Absendung; am 2ten September 1844.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.