Gesch-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
15t# Stück vom Jahre 1844.
. 52.) Decret
wegen Concessionirung der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft und
wegen Bestätigung der für dieselbe entworfenen Statuten:
vom 22sten August 1844.
Wa, Friedrich August, von GOTCTES Gnaden Körnig
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir der für den Zweck der Erbauung einer von
Dresden über Budissin und Löbau nach Görlitz zu führenden Eisenbahn zusammengetretenen
Actiengesellschaft auf Grund der in dem Gesetze vom 10ten August 1837, § 1 unter 3
enthaltenen Bestimmung, sowie beziehendlich des wegen Herstellung einer Eisenbahnwerbin-
dung zwischen Dresden und Breslau unterm 24 sten Juli 1843 mit der Krone Preußen
abgeschlossenen Staatsvertrags, die zum Bau und Betriebe der Hauptbahn sowohl, als
auch eventuell zum Bau und Betriebe einer von Löbau nach Zittau zu führenden Flügel-
bahn erforderliche Concession ertheilt, dabei aber nach Maaßgabe der bei Unsern Ministerien
der Finanzen, des Innern und des Kriegs stattgefundenen Verhandlungen, sowie in Hin-
blick auf den obenerwähnten Staatsvertrag die aus der Anlage unter O. ersichtlichen Be-
stimmungen, als Bedingungen der für das Sächsisch-Schlesische Eisenbahnunternehmen ver-
lichenen Concession festgestellt haben, wie Wir denn auch ferner den für die T
Schlesische Eisenbahngesellschaft entworfenen Statuten, nach deren vorgängiger Prüfung durch
Unsere Ministerien der Justiz und des Innern, in der Maaße, wie sie hier beigefuͤgt sind,
Unsere Bestätigung haben zu Theil werden lassen.
Wir wollen, daß dem Inhalte der Concessionsbedingungen sowohl, als der Statuten
von Jedermann, den es angeht, auf das Pünctlichste nachgegangen werde, und haben zu
vessen allen Beurkundung dieses
Concessions= und Bestätigungsdeeret
1844 37