Additional-Acte
zur Elbschifffahrts-Acte vom 23. Juni 1821.
In Gemäßheit des Artikels 30. der Elbschifffahrts-Acte vom 23. Juni 1821 haben
die Elbuferstaaten, zur Berathung von Maaßregeln, welche nach neueren Erfahrungen zur
Beförderung des Handels und der Schifffahrt auf der Elbe geeignet sind, und zur Verein-
barung über die zu solchem Zwecke gemeinschaftlich zu fassenden Beschlüsse, den Zusammen-
tritt einer zweiten Elbschifffahrts-Reoisions-Commission zu Dresden veranlaßt.
Zu dieser haben
Seine Majestät der König von Sachsen, Allerhöchst Ihren Director
der ersten Abtheilung im Finanz-Ministerio, Karl Wehner, Nitter des Königlich
Sächsischen Civil-Verdienst-Ordens und des Königlich Preußischen rothen Abdler-
Ordens II. Klasse;
Seine Majestät der Kaiser von Oestreich, König von Ungarn und Böh-
men, Allerhöchst Ihren Gubernialrath und General-Consul für Ost= und West-
preußen, Eduard Nicolaus Ritter von Henneberg;
Seine Majestät der König von Preußen, Allerhöchst Ihren Geheimen
Regierungsrath und Zollvereinsbevollmächtigten, Carl Friedrich Heinrich Albert Gu-
stav Wendt, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adlerordens IV. Klasse;
Seine Majestät der König von Hannover, Allerhöchst Ihren Ober-
Steuer-Rath Dr. Otto Karl Franz Klenze, Ritter des Guelphen-Ordens;
Seine Majestät der König von Dänemark, als Herzog von Holstein
und Lauenburg, Allerhöchst Ihren Etatsrath und Sectionschef im Gene-
ral-Zoll-Kammer= und Kommerz-Kollegium, Karl Philipp Francke, Ritter des Da-
nebrog--Ordens und Danebrogs-Mann, Ritter des Königlich Preußischen rothen Ad-
ler-Ordens II. Klasse und Komthur des Großherzoglich Oldenburgischen Haus= und
Verdienst-Ordens;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin,
Höchst Ihren Kammerrath, Leopold Friedrich Heinrich Wendt;
Seine Durchlaucht der ältestregierende Herzog zu Anhalt-Cöthen,
Seine Durchlaucht der regierende Herzog zu Anhalt-Dessau, und
Seine Durchlaucht der regierende Herzog zu Anhalt-Bernburg,
den Herzoglich Cöthenschen Geheimen Finanzrath August Ludwig von Behr, Ritter
1844. A