Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

(CX) 
Anlage II. 
Verzeichniß 
derjenigen Gegenstände, welche bei dem Königlich Hannoverschen Elbzolle 
1) 
2.) 
3.) 
zu Brunshausen keiner Abgabe unterworfen sind. 
Abfälle und Rückstände, alle mit einem Zollsatze nicht ausdrücklich belegte, 
insbesondere: Asche; Auster= und Muschelschaalen zum Kalkbrennen; Blut 
von geschlachtetem Vieh (sowohl flüssiges als eingetrocknetes); Branntweinspilig; 
Cacaoschaalen; Charpie; Därme; thierischer Dünger; auch andere Dün- 
gungsmittel, welche nicht anderswo aufgeführt sind (ausgelaugte Asche oder Kalk- 
ascher, Dornschlag, Guano, Knochenschaum oder Zuckererde, Sägespäne 2c.); Eisen- 
seile und Hammerschlag, ingl. Schliff, (Abfall beim Schleifen grober Eisen- 
waaren); Hefe; Heringslake; Holzborke oder Gerberlohe; Hornabfall 
(Hornspäne, geraspeltes Hirschhorn 2c.)) Hufe und Klauen; Kleie; Knochen: 
(ganze und zerkleinerte, einschließlich Knochenmehl); Leimleder und Thierflechsen; 
Lohkuchen (ausgelaugte Lohe); Lumpen und andere Abfälle zur Papierfabrifa= 
tion (Papierspäne, Maculatur, altes Tauwerk, alte Fischernetze 2c.); Oelkuchen und 
Oelkuchenmehl; Treber und Trester; alte Gold= und Silbertressen zum Ein- 
schmelzen; Tuchecken und Tuchleisten u. dergl. m. 
Effecten und Reisegeräth 2c., nämlich: gebrauchte Hausgeräthe; getra- 
gene Kleider und Wäsche; gebrauchte Fabrikgeräthschaften und gebrauchtes 
Handwerkszeug; auch Kleidungsstücke und Wäsche aller Art, welche Schiffer, Ma- 
trosen und Passagiere zu ihrem Gebrauche, ferner Handwerkszeug, welches reisende 
Handwerker, ingl. Geräthe, Instrumente und Schaugegenstände, welche 
reisende Künstler mit sich führen; nicht minder gebrauchte Schiffs-Inventarien- 
stücke; Emballagen; leere Gebinde; auch Verzehrungsgegenstände zum 
Reiseverbrauch. 
Eier. 
4.) Erden, als: Gyps, (roher), Lehm, Mergel, Sand, ingl. Kobaltspeise 
5.) 
und Schlacken von Erzen. 
Feldfrüchte, (alle mit einem Zollsatze nicht ausdrücklich belegte), lebende 
Pflanzen 2c. nämlich: Bäume und Sträucher zum Verpflanzen; Reben und 
Schößlinge; Orangerie-, Blumen= und Topfgewächse; Heu, Gras 
und Futterkräuter; Getraide in Garben und andere Feldfrüchte (einschließ- 
lich Flachs und Hanf) in Büscheln, Bündeln 2c., wie sie unmittelbar vom Felde ein- 
gebracht werden; frische, gesalzene und abgekochte Gemüse und Krautarten; 
Beeren (frische); eßbare Wurzeln und Wurzelknollen; frische Kräuter,
	        
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