Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

( 
c«Xl"v") 
  
B. 
Flüssige Waaren. 
(Bei Deelarationen nach Litres werden 228 Litres = 30 Veltes oder Viertel gerechnet.) 
Bier, in Fässern 
„ „Flaschen 
Branntwein (Arrac, Rum, Genever, Sprit rc.) 
Arrac 
Rum 
Genever 
Branntwein, Cognac und alle aus Frank— 
reich kommenden Spirituosen 
Branntwein und alle nicht aus Frankreich 
kommenden Spirituosen, die nicht in 
solchen Gebinden kommen, wofür ein 
besonderer Gewichtssatz normirt ist 
Liqueur in Flaschen 
Cyder 
Essig 
Mineralwasser aller Art in Krügen oder 
in Flaschen 
Thran: 
aus Amerika, mit Ausnahme des Groß- 
britannischen, wo der Inhalt der Fäs- 
ser nach Imp. Gallons bestimmt wird, 
aus Großbritannien und dem Großbri- 
tannischen Amerika 
1 Gallon 
wie Wein in Flaschen. 
und zwar: 
Legel 
Orhoft 
Pipe oder Puncheon. 
1 77 
Orhoft = 1 Pipe 
Stück 
Orhoft 
M—p α - 
1 Viertel (Velte) 
1 Gallon Imperial 
wie Wein in Flaschen. 
wie Wein. 
100 Krüge oder Flaschen 
2 Krüge oder Flaschen werden für 4 
aͤrug oder Flasche gerechnet. 
1 Gallon 
1 / 
  
Netto- 
Pfd. 
1000 
500 
250 
450 
800 
400 
200 
400 
870 
435 
144 
250 
0
	        
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