Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

CXXV) 
Derselbe erlischt mit dem 3 1sten März 1853, insofern die Allerhöchsten und Höchsten 
Contrahenten sich nicht über dessen Verlängerung verständigen sollten. 
Die Allerhöchsten und Höchsten Ratificationen desselben werden gleichzeitig mit denen 
der obengenannten Schlußacte ertheilt und ausgewechselt werden. 
Dessen zur Urkund ist verselbe von den Eingangserwähnten Bevollmächtigten unter- 
schrieben und unterfiegelt worden. 
Geschehen zu Dresden, den Dreißigsten August Ein Tausend Acht Hundert Drei und 
Vierzig. 
(dez) Karl Wehner. C. F. H. A. Gustav Dr. Otto Carl Franz Carl Philipp Leopold F. H. 
Wendet. Klenze. Frankke. Wendt. 
   
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.