Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

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oder für ein Verfahren, um diese nachtheilige Einwirkung bei den Stahlblättern völlig auf- 
zuheben: 
100 Thaler. 
b) Für denjenigen practischen Weber, welcher zuerst in einem mit fabrikmäßigem Be- 
triebe der Weberei beschäftigten Landestheile mindestens 3 mechanische Webstühle in seiner 
Werkstätte zum Betriebe mit Menschenhand eingerichtet und wenigstens zwei Jahre lang mit 
Vortheil beschäftigt hat: 
100 Thaler. 
& 41. a) Fur die beiden ersten Bleich= und Appreturanstalten, welche im Bleichen 
und Appretiren der leinenen und aus Leinen und Baumwolle gemischten Gewebe und der 
Leinengarne die Leistungen der englischen Fabrikation hierunter in jeder qualitativen Bezieh- 
ung vollkommen erreicht haben, je nach ihrem Umfange und Einflusse auf die hierländische 
Fabrikation: 
200 —500 Thaler. 
b) Für die erste Herstellung und in dem dafür geeigneten Appreturverfahren bleibend 
eingeführte Anwendung derjenigen Appreturmaschine für leinene und baumwollene Gewebe, 
welche in England unter dem Namen Beddling-Mill bekannt ist: 
200 Thaler. 
§ 42. a) Für nachhaltende Fertigung feiner bedruckter Pique's, den besten eng- 
lischen derartigen Fabrikaten gleich und in angemessener Quantität: 
100 Thaler. 
b) Für Vervollkommnung des Drucks leinener Zeuche in der von der sächfischen 
Fabrikation bisher noch nicht erreichten Aechtheit, Lebhaftigkeit und größeren Auswahl der 
Grundfarben, bei nachgewiesenem umfänglichen und nachhaltenden Absatze: 
100 —200 Thaler. 
§43. a) Für Darstellung eines Massenleims für die Papierfabrikation, wel- 
cher dem geleimten Papiere eine gleiche Festigkeit und dauernde Biegsamkeit ertheilt, wie 
der animalische Leim und der ohne wesentliche Erhöhung des Preises in denjenigen Fällen 
angewendet werden kann, in welchen man gegenwärtig Harzstoffe oder Stärkekleister gebraucht: 
100 — 200 Thaler. 
b) Für genügend wohlfeile Herstellung einer Pappe zu Jacquard-Karten, welche der 
Einwirkung der Feuchtigkeit entweder gar nicht oder voch in einer für den Gebrauch bei 
der gewöhnlichen Weberei völlig unschädlichen Weise unterworfen ist: 
100 Thaler. 
#44. a) Für diejenige Gerberei, welche zuerst nachhaltend und preiswürdig Sohl- 
Bleicherei und 
Appretur 
Oruckerei. 
Papierfabri- 
kation. 
Lederfabri- 
kation.
	        
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