(HK )
Appellationen, an die höhere Justizbehörde in schifffahrts= und strompolizei“
lichen Strafsachen gerichtete, — sind unstatthaft.
— gegen die Entscheidungen oder gegen das Verfahren der Elbzoll-
gerichte in Civilstreitigkeiten zwischen Schiffern auf der Elbe ein-
gewendete, — wem die Entscheidung auf selbige zusteht
Armenordnung vom 22sten October 1840 — Erläuterung zu § 129,
pet. d. derselben in Bezug auf das arbeitslose Umherziehen der
wandernden Gewerbsgehülfen
Auctionsgebühren — inwiefern die Dresdner beihhauscass e zu deren Er
hebung von den nach der Verfallzeit cingelösten geringern OHfän-
dern befugt ist .
Auflagen von Schriften, neue, — ob und inwiefern die Genehnigung des
Censers dazu einzuholen ist .
Aufruf zu Anmeldung von dinglichen Rechten an Grundstücken —- wenn
derselbe von der Grund= und Hypothekenbehörde zu erlassen ist
Ausländer — inwieweit selbigen der Rechtsschutz gegen Vervielfälligung von
Werken der Literatur und Kunst in hiesigen Landen gewährt wird
Ausland — von welchem Gerichte auf Requisitionen, welche von dasigen
Behörden in wegen Nachdrucks anhängigen Untersuchungen an
inländische Behörden ergangen sind, zu verfügen ist ..
Auslösung der Obrigkeiten in Gemeindewahlsachen — Ansah dafür
Ausschließung von Mitgliedern der theologischen Candidatenvereine — in-
wiefern sie. gestattet ist
Auszug — welche Gebührnisse darunter zu verstehen sind
Auszüge, auf Lehngütern haftende, — aus welchem Grunde selbige bei deren
Eintragung in das Grund= und Hyporhekenbuch u Capital zu
veranschlagen sind
B.
Bauergut — wer die Genehmigung zu Hinzuschlagung desselben zu einem
Rittergute zu ertheilen hat .
Bauhandwerker — welche Veraͤnderungen die Spreugel der Pruͤfungs-
commissionen in Chemnitz und Plauen fuͤr selbige erlitten haben
Baumwollenspinnerei — Aussetzung von Praͤmien fuͤr deren Vervoll—
kommnung
Belgien, Koͤnigreich, — welcher Eingangszoll für das aus selbigem einge
führte Eisen festgesetzt ist — Wiederaufhebung dieses Eingangszolls
Bergämter — inwiefern selbige von neu entdeckten oder wieder aufgenon-
menen Kohlenbauen zu benachrichtigen sind
Berichtserstattung — inwiefern der Appellant auf eingewerdete, und von
dem Richter nach § 34 des Gesetzes vom 28sten Januar 1835
über den Instanzenzug in Justizsachen als unzulässig erachtete
vbbelatbnen, wegen deren Versagung, zur Beschwerdeführung
efugt i . .
1844.
Tag.
16 Nov.
9 Maͤrz
19 Aug.
5 Febr.
15 Febr.
22 Febr.
14 -
29 Nov.
23 Mai
20 März
15 Febr.
20 Dec.
20 Dec.
14 Aug.
10 Dec.
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27 Sept.
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11 Jan,
Seite.
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