Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1916. (107)

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Reiz der eindringenden Luft nicht in Bewegung zu bringen und 
man bemerkt überhaupt das Ansehen eines ohne Erstickung oder 
Erdroßlung Erblichenen. 
Oder das Kind ist im Gesichte aufgedunsen, hat eine dun- 
kelrothe oder rothblaue Farbe, wie sie Erdrosselte over gehenkte 
Menschen haben. 
In dem ersten Fall kann das Kind aus eigenen Kräflen 
seine Säfte nicht umtreiben, und es ist noch des Einflusses der 
Mutter zur Bewegung seines Blutes bis zur gänzlichen Er- 
holung bedürftig. Die Hebamme darf unter solchen Umständen 
das Kind nicht sogleich von seiner Mutter lostrennen, es sei 
denn, daß die Nachgeburt bereits zum Theile, oder ganz sich ge- 
löset hätte, sondern sie soll einige Minuten mit ver Unterbin- 
dung der Nabelschnur zuwarten, während welchem Zeitraume 
sie dem Kinde auf andere Weise beispringt. 
In dem zweiten Falle ist das auf dem Gehirne und in 
den Lungen stockende Blut an dem ausbleibenden Athem schuld 
und das Kind stirbt ohne geeignete Hilfe an Schlagfluß und 
Erstickung. Hier muß die Hebamme vor Allem den kindlichen 
Theil der Nabelschnur erst dann unterbinden, wenn zwei bis 
drei Unzen Blut aus derselben gelassen sind und so eine ver- 
hältnißmäßige Aderlässe gemacht worden ist. 
In beiden Fällen hat die Hebamme ungesäumt noch fol- 
gende Hilfsmittel anzuwenden: 
Der in der Mund= und Gaumenhöhle, dann vor der Luft- 
röhre befindliche Schleim muß behutsam mit dem Finger her- 
dorgeholet werden. Das Kind wird ausgestreckt auf seine Seite 
gelegt, man hält beide Nasenlöcher zu und bläst mit dem Munve 
zwei= bis dreimal Luft durch den Mund des Kindes behutsam, 
nicht mit zu großer Gewalt, in die Lungen vesselben., Das 
erste und einzige Zeichen, daß dieses anschlage ist, wenn sich 
die Brust des Kindes aus eigener Kraft in die Höhe hebt. Es 
ist sodamm nicht mehr rathfam vas Einblasen zu wieverholen, 
weil sonst eben vadurch Erstickung und Beschädigung der Lunge 
hervorgebracht werden könnte. Dem Kinde wird ein Clhstir 
von lauwarmem Wasser, Chamillenabsud, oder einer leichten Ab- 
kochung von gewöhnlichem Rauchtabake beigebracht. Man reibt 
mit der in vem Kästchen befindlichen mäßig rauhen Bürste die 
Fußsohlen und die beiden Brufkwarzen: man kitzelt Nase und 
Schlund mit einer Feder, spritzet kaltes Wasser over Wein gähe
	        
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