Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

(XXII. ) 
  
Portugal, Koͤnigreich, — Abschluß eines Handelsvertrags mit selbigem. 
Postregal — welche Entschaͤdigung die Chemnitz-Riesaer Eisenbahngesell— 
schaft für den Ausfall in den Einkünften desselben zu leisten hat 
welche Entschädigung die Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft für den 
Ausfall in den Einkünften desselben zu leisten hat 
Preis des Salzes, s. Salzrreise. 
Privat-Feuerversicherungsanstalten, . Feuerversicherungsanstalten. 
Protestantische Kirche — deren Aufrechthaltung 
Protocolle, von verpflichteten Accessisten aufzunehmende, — welche Erfor- 
dernisse dabei in Obacht zu nehmen sind ... ..«. 
Prüfung der Verlobten, in der evangelischen Kirche übliche, — wenn sel- 
bige vorzunehmen ist 
R. 
Rechtscandidaten — Obliegenheit der Gerichtsbehoͤrden in Faͤllen, wo 
gegen selbige wegen gemeiner Vergehen die Untersuchung einzuleiten 
ist, Anzeige an das betreffende Appellationsgericht zu erstatten 
inwiefern selbigen die Abwartung gerichtlicher Termine in Vollmacht 
von Sachwaltern gestattet ist 
Rechtsconsulenten, s. Advocaten. 
Rechtshülfe, von der Koniglich Sächsischen und Fürstlich Reußischen Re- 
gierung jüngerer Linie gegenseitig zu leistende. — Uebereinkunft hier- 
  
  
uber 
— gegenseitig zu leistende, — Uebereinkunft mit der Fürstlich Reußischen 
Regierung alterer Linie hierüber · 
Rechtspflege — inwieweit die Amtshauptleute 
fuͤhren haben.. .. . . . .... 
Rechtssatz des Oberappellationsgerichts in Betreff des Erkenntnisses uͤber die 
Folgen des Ungehorsams wegen des Nichterscheinens in einem Termine 
Reclamationen in Gewerbe= und Personalsteuerangelegenheiten — Behör- 
den und Fristen für selbige 
die Aufsicht über selbige zu 
Recurs, in streitigen Angelegenheiten über Vertheilung oder Verwaltung der 
den Schönburgischen Receßherrschaften zugebilligten jährlichen Renten 
wegen Einführung der Salzregie und des Stempelimposts darin ein- 
Fgewendeter, — welche Behörde hierüber zu entscheiden hat 
Registraturen, von verpflichteten Accessisten aufzunehmende, — unter wel- 
!s-kb chen Voraussetzungen selbige nur allein Gültigkeit erlangen . 
Reibzuͤndzeuge — welche Vorsichtsmaaßregeln bei deren Anfertigung, Ver— 
· packung und Versendung zu beobachten sind ...... 
Reisepässe, neue, an Ausländer auszustellende, — welche Behörden zu de- 
ren Ausstellung befugt sind ..·........ 
Renten, jahrliche, wegen Einführung der Salzregie und des Stempelimposts 
in den Schönburgischen Receßherrschaften bewilligte, — zu welchem 
Zwecke selbige von den Gemeinden und Ortstheilen zu verwenden sind 
  
Tag. 
30 Jan. 
1 Juli 
25 Juni 
17 
19 
Juli 
Juli 
7 Jan. 
10 Juni 
Mai 
Juli 
13 
24 
Juli 
Oct. 
Maͤrz 
Aug. 
Dec. 
21 Oct. 
T 
Jan. 
9 Fan. 
15 März 
21 Oct. 
  
  
  
Seite. 
27 fq. 
148, 153 fq. 
113, 118 fa. 
97 fa. 
23 fg. 
82 fg. 
71 
105 
  
  
Paragraph. 
10 
3 u. 4 
63— 68 
48 —51 
10 
6 —
	        
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