No.
229 )
—
Benennung der Gegenstände.
Maaß-=
fstab der
Ver—
zollung.
Abgabensätze
(mit der Eintheilung
des Thalers in 30stel),
beim
Eingang. Ausgang.
Rthlr.] Ngr.
nach dem 14-Thalerfuß
Rthlr.] Ngr.
Fl.
Eingang.
nach dem
2471-Guldenfuß
beim
Ausgang.
NKr. Fl.] Kr.
Für
Tara
wird vergütet
vom Centner
Bruttogewicht:
Pfund.
31
b) Seidene Zeug= und Strumpfwaaren,
Tücher (Shawls), Blonden, Spitzen,
Petinet, Flor (Gaze), Posamentter-,
Knopfmacher-, Sticker= und Putzwaaren,
Gespinnste und Tressenwaaren aus Me-
tallfäden und Seide, außer Verbindung
mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing
und Stahl; ferner Gold= und Silber-
stoffe (ächt oder unächt); Bänder, ganz
oder theilweise aus Seide; endlich obige
Waaren aus Floretseide (bourre de
soie), oder Seide und Floretseide.
) Alle obigen Waaren, in welchen au-
ßer Seide und Floretseide auch andere
Spinnmaterialien: Wolle oder andere
Thierhaare, Baumwolle, Leinen, ein-
Ausschluß der Gold= und Silberstoffe,
sowie der Bänder
Seife:
a) Grüne, schwarze und andere Schmier-
seife
b) Gemeine weiße ...
c) Feine in Täfelchen, Kugeln, r-
Krügen, Töpfen u. s. w.
2— 2 2 224
Spielkarten von jeder Gestalt und Größe,
in sofern sie in einzelnen Vereinsstaaten
zum Gebrauche im Lande eingeführt
werden dürfen, und unter Berücksich-
tigung der besonderen Stempel= und
Controlvorschriften
zeln oder verbunden enthalten sind, mit
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
110
St##
S##
So #—
l
10 . .
96
S =
17
17
30
in Kisten.
22
6 3 in Ballen.
in Kisten.
in Ballen.
20
11
13 in Kisten.
6 in Ballen.
16 in Kisten.