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Benennung der Gegenstände.
Abgabensätze
Für
Tara
Maaß=
stab der
Ver-
zollung.
(mit der Eintheilung
des Thalers in 30stel),
beim
Eingang. Auögang.
Rthlr]Ngr. Rthlr.] Ngr.
nach dem 14-Thalerfuß
241Guldenfuß
Eingang.
Fl.] r.
nach dem
beim
Ausgang.
Fl.] kr.
wird vergütet
vom Centner
Bruttogewicht:
Pfund.
Wachsleinwand, Wachsmousselin,
Wachstaft:
a) Grobe unbedruckte Wachsleinwand
b) Alle andere Gattungen, ingleichen
Wachsmousselin, Wachstaft und Maler-
tuch
Wolle und Wollenwaaren:
a) Schafwolle, rohe und gekämmte.
b) weißes drei= oder mehrfach gezwirntes
wollenes und Kameelgarn, auch Garn
aus Wolle und Seide; desgleichen alles
gefärbte SHren
) Waaren aus Wolle (einschließlich an-
derer Thierhaare) allein oder in Verbin-
dung mit anderen, nicht seidenen Spinn-
materialien gefertigt:
1. bedruckte Waaren aller Art; un-
gewalkte Waaren (ganz oder theil-
weis aus Kammgarn), wenn sie ge-
mustert (v. h. faconirt gewebt, ge-
stickt oder brochirt) sind; Umschlage-
tücher mit angenähten gemusterten
Kanten; Posamentier-, Knopfmacher-
und Stickereiwaaren, außer Verbin-
dung mit Eisen, Glas, Holz, Leder,
Messing und Stalllll
2. gewalkte unbedruckte Tuch-, Zeug-
und Filzwaaren; Strumpfwaaren
aller Art; sowie alle ungewalkte un-
gemusterte Waaren
3. Fußteyppiche
Anmerk. 1. Gerberwolle kann von Gewerb—
treibenden, welche die Felle gebrauchen, auf
EEEEIEEIEIIIEEIIIIIIIILIIIIIIIIIIIIL
— 242 Bo Do Hvßb ro 0
EEILEIIEIIIIIIIIIII
1845.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
freii 2
50 # r□—N
30 k .
20. . .
frei
14
87
30
45
30
30.
30
in Kisten.
9 in Körben.
6 in Ballen.
16 in Fässern u. Kisten.
6 in Ballen.
20 in Kisten.
7 in Vallen.
33