Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

(XXVIIL ) 
  
Verjährungsfrist ruͤcksichtlich der Actien und Quittungsbogen, sowie der 
Pfand= und Depositenscheine der Leipziger Bark 
Verkaufspreis des Koch= und Viehsalzes — bessen Sellelans vom Zehre 
1846 an. 
Verlobte gemischter Confession — was über das Verfahren der Geistlichen 
mit selbigen vorgeschrieben ist — welcher Pfarrer zu deren Vorladung 
berechtigt ist — Brauteramen — Vermahnung und Prüfung 
Verpflichtungen der Gerichtsverwalter — welche Instrumentszeugen von 
dem hierzu requirirten Notar zuzuziehen sind 
Versammlungen, gegen das Glaubensbekenntniß der Augsburgischen Con- 
fessionsverwandten gerichtete. — Verbot gegen selbige 
Verwaltungsangelegenheiten — Verbot wider das gewerbmäßige Fer- 
tigen von Schriften für andere darin 
Verwaltungsstreitigkeiten, geringfügige, — Ansab der Gebuͤhren 
darin .. 
Verwandlung von Geldstrafen in Geföngnißstrafen von längerer als drei- 
monatlicher Dauer — in welchen Fällen die Untersuchungsgerichte zu 
Abfassung des ersten Erkenntnisses dabei befugt sind 
W. 
Wahlbezirk, dritter städtischer, — Ernennung eines Wahlcommissars dafür 
— vVeierter städtischer, — Ernennung eines Wahlcommissars für selbigen 
Wahlcommissar — Ernennung eines solchen für den dritten und vierten 
städtischen Wahlbezirk 
Waldfrevler — nachträgliche Vereinbarung mit den Fürstlich Reußischen 
Regierungen älterer und jüngerer Linie zu Ergänzung der Conventio= 
nen wegen deren gegenseitiger Gestellung ad forum delicti commissi 
3ten September 1823 und 18ten December 1823 
1sten August 17ten Januar 1824 
Werke der Literatur und Kunst — anderweiter Bundesbeschiu uͤber den Schus 
der Rechte daran 
Wiedereinseßung in den vorigen Stand gegen die in dem Regulatioe der 
Sparcasse zu Zwickau, zu Nossen und zu Hohnstein festzeschten 
Fristen und Praͤjudize — findet nicht statt . 
  
vom 
Wittwen — in welchen Fällen selbige auf Ermäßigung der Gewerbe= und 
Hersonalsteuer Anspruch machen können 
Z. 
Zechenhäuser, auflässige, — welche Bemerkung rücksichtlich des darauf haf- 
tenden Bergreservats in das Grund= und Hypothekenbuch einzutra- 
gen ist 
  
  
Tag. 
24 Febr. 
4½ Dec. 
-* 2 
10 Juni 
29 Oct. 
17 Juli 
19 Juli 
28 April 
17 April 
13 März 
12 Aug. 
15 Aug. 
6U Aug. 
15 Aug. 
14 Juli 
16 Aug. 
27 Jan. 
3 Oct. 
29 Nov. 
64 Dec. 
1# 
# 
3 Juli 
  
Seite. 
78 
406 
407 fg. 
82 fq. 
97 fg. 
79 fg. 
74 fg. 
64 fg. 
144 
186 
144 
186 
102 fg. 
180 fg. 
34 fg. 
262 
411 
315 
367 
86 fg. 
  
Paragraph. 
31. 
15 
11
	        
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