Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

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und Salzhemmendorf durch das Kurfürstlich Hessische Gebiet auf der Straße von 
Lauenau über Rodenberg, und von dort entweder über Nenndorf in das Königreich 
Hannover, oder über Beckedorf in das Fürstenthum Schaumburg-Lippe, gegen eine 
Durchgangsabgabe von 2 Hellern für den Zentner, 
2) den abgabenfreien Durchgang durch das Kurhessische Gebiet auf den Straßen 
a) von Friedland über Marzhausen nach Elkershausen, 
b) von Friedland über Marzhausen und Herrmannsrode nach Mollenfelde, 
c) von Friedland über Marzhausen und Gertenbach nach Hedemünden, 
d) von Gelldorf über Obernkirchen auf Steinbergen, 
e) von Kobbensen über Sachsenhagen nach Hagenburg, 
f) von Bückeburg über Kl. Bremen, so wie über Steinbergen nach der Weser bei 
Rinteln, 
2) von Bantorf über Neundorf und Beckedorf auf Kobbensen, 
h) über Beckedorf oder Nenndorf in die Kurhessische Grafschaft Schaumburg eingehend 
und von Nenndorf nördlich bei Haste in die Gegend von Wunstorf oder südlich 
nach Lauenau ausgehend und umgekehrt, und 
i) von Unsen über Peetzen und Hessen-Oldendorf auf Steinbergen, 
k) von Hameln über Fischbeck auf Steinbergen und umgekehrt, und 
1) für Steinkohlen, welche aus dem Fürstenthume Schaumburg-Lippe in das König- 
reich Hannover übergehen, 
3) den abgabenfreien Durchgang durch das Königlich Preußische Gebiet auf der Straße 
von Wustrow nach Bergen an der Dumme über Seeben. 
B. Die Staaten des Steuervereins: 
1) Den abgabenfreien Durchgang durch das Hannoversche Gebiet auf den Straßen: 
a) zwischen Nieste und Kl. Almenrode, 
b) zwischen Apelern und Nienfeld über Pohle, 
2) den abgabenfreien Durchgang durch das Schaumburg-Lippesche Gebiet auf den 
Straßen: 
a) zwischen Obernkirchen und Minden über Gelldorf und Bückeburger Elus, und 
b) zwischen Obernkirchen und Rodenberg über Gelldorf und Kobbensen. 
Artikel 16. Ferner sind noch folgende Verabredungen über den erleichterten Ver- 
kehr auf kurzen Durchgangsstraßen im Königreiche Hannover und im Herzogthume Braun- 
schweig getroffen worden. 
A. Für die Straßen im Königreiche Hannover. 
1) Abgabenfreiheit wird zugestanden für alle auf der Harzburger Eisenbahn transpor-
	        
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