Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

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der Entfernung zwischen beiden Orten, trägt das Certificat in ein zu führendes Certificat= 
Register ein, attestirt die erfolgte Ausfuhr, nach davon genommener Ueberzeugung und giebt 
das solchergestalt bescheinigte Certificat dem Waarenführer zum weitern Ausweis bei dem 
Eingangsamte zurück. Gelangt die auszuführende Waare mit amtlichem Verschlusse an das 
Ausgangsamt, dann bedarf es Seitens desselben nur der Recognition des Verschlusses, und 
wenn dabei nichts zu erinnern ist, können die verschlossenen Gegenstände, ohne nochmalige 
Specialrevision, gegen Bescheinigung des Ausgangs auf dem Certificate zum Eingange in 
das Gebiet des andern Vereins über das bestimmte Eingangsamt abgelassen werden. 
9. Im Eingangsamte werden die Gegenstände angemeldet, das Certificat (event. 
mit der Licenz (§ 6)) wird abgegeben, jene werden nach diesem revidirt, und nach richti- 
gem Befunde gegen Erlegung der vertragsmäßigen Abgaben, oder beziehungsweise ohne Ab- 
gabenentrichtung, in freien Verkehr gesetzt, oder, soweit es die Verfassung des betreffenden 
Vereins gestattet, unter Begleitschein= Controle in das Innere des Vereins abgelassen, wo 
dann erst dort die Entrichtung der ermäßigten Abgaben erfolgt. 
# 10. Der Verkehr mit den in Rede stehenden inländischen Erzeugnissen und Fabri- 
katen aus dem einen Vereine in den andern Verein durch Staatsposten, ist ebenfalls an 
Begleitung durch die vorgeschriebenen Certificate gebunden. Die Versendungen können nur 
von solchen Orten aus erfolgen, wo ein zur Abfertigung berechtigtes Amt seinen Sitz hat. — 
Nach geschehener Revision wird die Waare, so weit es, gemäß § 7, erforderlich ist, unter 
Verschluß gesetzt, und dann mit dem bescheinigten und auf den Bestimmungsort gerichteten 
Certificat, welches dem Poststück offen beizulegen ist, auf die Post befördert. 
  
Ursprungs= und Versendungs-Zeugniß. 
A. Anmeldung 
nachfolgender inländischer Gegenstände: 
welche Endesunterzeichneter von hier nit4......... binnen Tagen über 
das..................................... Amtzu............................ auszuführen beabsichtigt, um sie 
über dos .. Amt zz....... an den.... zu.... 
einzuführen. 
Die Richtigkeit dieser Anmeldung und daß die vorstehend aufgeführten Gegenstände 
nnnn“““/####J##„„„„O„O„OOQAI„I versichere ich hierdurch an Eidesstatt. 
(Name.)
	        
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