Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

C. 
Tarif 
für die 2te Unterabtheilung der Personalsteuer. 
Ablösungscommissar, juristischer, wie Advocat. 
ökonomischer, 1 Thlr. — Ngr. bis 12 Thlr. 
Advocat, practicirendernr 3 — . 404 
Apotheker, s. Gewerbesteuer iste Unterabtheilung. 
Architet . 2 — 20 
der zugleich Maurer- oder Zimmermeister 
ist, s. 10te Unterabtheilung der Gewerbesteuer. 
Arzt, der zu Betreibung der medicinischen Praxis 
befugt ist . . a. 3 — 60 
b. und c. 2 —- 20 
Balletmeister bei einem stehenden Theater, wie 
Schauspieler. 
Beamte in Privatdiensten, welche zwar keine öf- 
fentliche Autorität auszuüben haben, deren 
Function jedoch vorherige, wissenschaftliche oder 
technische Ausbildung erfordert, entrichten die 
nämlichen Personalsteuersätze, nach Verhältniß 
des Einkommens, wie Beamte in der ersten 
Unterabtheilung. 
Bereiter, welche mit eigenen Pferden Unterricht 
ertheilen, oder einen Miethstall halten, s. 
Unterabtheilung 8. der Gewerbesteuer. 
welche blos Pferde zureiten 1 – 8 
Bildhauer, . 2 — 20 
Chirurg, . a. 2 — 20 
b. und C. 1 — 10 
Choristen und Comparsen, — 20
	        
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