Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

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Director einer Privatanstalt oder ähnlichen Unternehmung 2 Thlr. — Agr. bis 30 Thlr. 
eines stehenden Theaters. f. 15 — 
Docenten, s. Lehrer. 
welche ihre Vorlesungen gratis halten, frei. 
Fechtmeister, s. Lehrer. 
Feldmesser, 1 — 8 
Hebamme, a. 2 — 8 
b. 1 — 4 
c. — 5 1 
Hofmeister, s. Lehrer. 
Ingenieur, Civilingenieur, insofern derselbe nicht 
als Beamter zu vernehmen ist, 2 — 20 
Kirchensänger, s. Musiker, Chorist. 
Kupferstecher, 2 — 20 
Lehrer, . a. 1 — 8 
b. — 15 6 
C. — 10 4 
Lithographen, 2 — 20 
Maler, .. 2 — 20 
Maschinenmeister, s. Beamte. 
Mathematiker, s. Lehrer. 
Musikdirectoren und Concertmeister, nach dem Ge— 
halte wie Schauspieler. 
Musiker, wie Schauspieler. 
Notarius publicus, .. .. . 1 — 
wenn er als Abvocat, Gerichtsverwalter 
oder in anderer Eigenschaft Personalsteuer 
entrichte frei. 
Operist, wie Schauspieler. 
Portraiteurt 2 — 20 
Regisseur bei einem stehenden Theater, w wie Schauspieler. 
Schauspieler bei einem stehenden Theater, nach 
Abzug des etwanigen Garderobenaufwands, 
wie Besoldete der Usten Unterabtheilung. 
Schriftsteller, Redactoren von Zeitschriften, 1 — 20 
Schriftsteller, andere als solche, frei. 
Secretär bei Privatpersonen 1 — — 8 
Sequester, nach Umfang des Geschäfts, — 10 8
	        
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