Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

(358 ) 
E. 
Tarif 
für die 5te Unterabtheilung der Personalsteuer. 
Ackervognt — Thlr. 15 Ngr. bis — Thlr. 20 Mgr. 
Administrator einer Oeconomie, Fabrikanlage 
und dercg. 1 — 12 — 
Arbeiter beim Bergbau, bei Eisenbahnen, Ma— 
nufacturen, Fabriken, auch anderen techni— 
schen Unternehmungen, ingleichen alle, nach 
einem festen jährlichen Einkommen nicht zu 
vernehmenden, in die 5te Unterabtheilung 
gehörigen Individuen, für welche in diesem 
Tarife ein besonderer Satz nicht ausgeworfen 
ist, wenn der wöchentliche Verdienst durch- 
schnittlich über 3 Thlr. beträgt. . — 20 1 15 
Arbeiter, wenn er über 2 Thlr. bis 3 Thlr. 
beträüüt — 15 
wenn er über 1 Thlr. 15 Agr. bis 
2 Thlr. beträgt — 10 
wenn er 1 Thlr. 15 Agr. oder 
darunter beträgt — 5 
Arsenikmeister 20 
Aufseher in gewerblichen Anstalten und vergl. — 15 2 — 
Aufwärter bei Privatleuten — 5 — 15 
Badediener in öffentlichen Bädern 15 
Bedienter bei Herrschaften — 20 
Kammerdiener, Tafeldecker rc. 1 10 
Bereiter bei einer Herrschaft 4 — 
Beschälfnect 1 — 
Bettmeister in Schlossern und Palais 1 — 4 — 
Bettschreiber 2 —
	        
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