Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

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G6.) Deecret 
wegen Bestätigung einer Sparcassenanstalt für die Stadt Zwickau; 
vom 27 sten Januar 1845. 
Wan, Friedrich August, von GOTTES Gnaden Körig 
von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
beurkunden hiermit, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des 
Innern die von dem Stadtrathe zu Zwickau im Einverständnisse mit dem größern Bür- 
gerausschusse beschlossene Errichtung einer von der Stadtgemeinde Zwickau zu vertretenden 
Sparcassenanstalt daselbst genehmigt, auch den Uns vorgelegten Statuten für selbige die 
nachgesuchte Bestätigung ertheilt haben, dergestalt, daß dem Inhalte derselben allenthalben 
auf das Genaueste nachgegangen werden, insbesondere aber auch die Anstalt, der in den 
§ 12, 13, 14 und 18 enthaltenen Rechtsvergünstigungen vorkommenden Falls sich zu 
bedienen, berechtigt sein soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
ausgefertigt, dasselbe von Uns eigenhändig unterschrieben, und ihm ein Abdruck Unseres 
Königlichen Siegels beigefügt worden. 
Dresden, am 27sten Januar 1845. 
Friedrich August. 
Julius Traugott Jakob von Koenneritz. 
Johann Paul von Falkenstein. 
   
Statuten 
der Sparcassenanstalt für die Stadt Zwickau. 
ꝛc. ꝛc. 
§J# 12. Jedem Theilnehmer wird bei Bewirkung seiner ersten Einlage ein numerir- 
tes, auf seinen Namen und Wohnort lautendes, mit dem Stempel der Sparcasse, sowie 
mit der Unterschrift eines Deputationsmitgliedes und des Cassirers versehenes Abrechnungs- 
und Ouittungsbuch, welchem gegenwärtiges Regulativ vorzudrucken ist, zugestellt, und in 
welches alle fernere Einlagen und etwaige Zurückzahlungen und die verfallenen Zinsen ein- 
getragen werden.
	        
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