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G6.) Deecret
wegen Bestätigung einer Sparcassenanstalt für die Stadt Zwickau;
vom 27 sten Januar 1845.
Wan, Friedrich August, von GOTTES Gnaden Körig
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
beurkunden hiermit, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des
Innern die von dem Stadtrathe zu Zwickau im Einverständnisse mit dem größern Bür-
gerausschusse beschlossene Errichtung einer von der Stadtgemeinde Zwickau zu vertretenden
Sparcassenanstalt daselbst genehmigt, auch den Uns vorgelegten Statuten für selbige die
nachgesuchte Bestätigung ertheilt haben, dergestalt, daß dem Inhalte derselben allenthalben
auf das Genaueste nachgegangen werden, insbesondere aber auch die Anstalt, der in den
§ 12, 13, 14 und 18 enthaltenen Rechtsvergünstigungen vorkommenden Falls sich zu
bedienen, berechtigt sein soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
ausgefertigt, dasselbe von Uns eigenhändig unterschrieben, und ihm ein Abdruck Unseres
Königlichen Siegels beigefügt worden.
Dresden, am 27sten Januar 1845.
Friedrich August.
Julius Traugott Jakob von Koenneritz.
Johann Paul von Falkenstein.
Statuten
der Sparcassenanstalt für die Stadt Zwickau.
ꝛc. ꝛc.
§J# 12. Jedem Theilnehmer wird bei Bewirkung seiner ersten Einlage ein numerir-
tes, auf seinen Namen und Wohnort lautendes, mit dem Stempel der Sparcasse, sowie
mit der Unterschrift eines Deputationsmitgliedes und des Cassirers versehenes Abrechnungs-
und Ouittungsbuch, welchem gegenwärtiges Regulativ vorzudrucken ist, zugestellt, und in
welches alle fernere Einlagen und etwaige Zurückzahlungen und die verfallenen Zinsen ein-
getragen werden.