Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

(NNIl) 
  
Freiheitsstrafen, verschiedenartige, — Gesetz über die bei deren Zusammen- 
treffen und bei der Strafoerwandlung zu befolgenden Grundsätze 
— Anwendung der in obigem Gesetze enthaltenen Vestimmungen auf Mi- 
litärpersonen .... . . .. .. 
——sGeldstrafen. 
Freizügigkeit — Abschluß einer Convention zwischen dem Königreiche Sachsen 
und den vereinigten Staaten von Nordamerica hierüber 
Friedensrichter — Gesetz über deren Bestellng 
— Vublicationsverordnung dazu ... 
— Ausführungsverordnung hierzu 
und zwar: 
— deren Wirkungskreis — welche Gemeinden zu deren Wahl befugt sind — 
Wahl derselben für mehr als eine Gemeinde — Leitung der Wahl — 
Dauer der letzteren 
— können die Wahl ablehnen — vac T selbige zu 2 und 
in Pflicht zu nehmen hat 
— welche Befähigung zur ebernahme noese Amtes errdert wird — 
welche Personen hiervon ausgeschlossen sind 
— auf welche Streitigkeiten sich deren Vermittlungsamt erstreckt wenn 
letzteres eintritt — Anbringen — Gütepflegung — Abfassung der Pro- 
tocolle — Aufnahme derselben in ein Protocollbuch — Befugniß zu 
Ertheilung von beglaubigten Abschriften aus selbigem — welche Eigen- 
schaft diesen Protocollen beizulegen ist — inwiefern aus selbigen die 
Hülfe vollstreckt werden kaoan. 
— deren Verhandlungen und Ausfertigungen sind gebühren- und stempel= 
frei — Erstattung der Verlage an selbig- — Vergutung fur Schreib- 
materialien 
— sind im Geeilworefse in einer Angelegenheit welche füher vor ihnen 
verhandelt worden ist, als Zeugen unzulässig — inwiefern durch das 
Anbringen einer Rechtsstreitigkeit bei selbigen der Lauf einer Verjäh- 
rung nicht unterbrochen wird . . 
— stehen unter der Aufsicht der Appellationsgerichte — inwiefern letztere 
befugt sind, bei wahrgenommener Unfähigkeit derselben eine andere 
Wahl anzuordnen — Aufbewahrung der vollgeschriebenen Protocoll 
bücher bei den Untergerichten 
— Instruction für selbigen. 
Frist für Anmeldung von Steuerentschädigungsansprüchen — deren eanderweite 
Festsetzung 
Früchte, auf einem Lehngute befindliche, 
— inwiefern ver Lehnsherr befugt 
ist, auch von selbigen, 
als Zubehör des behngutes, ein Lehngeld zu 
erheben — Ausnahmen hiervon 
G. 
Gasbeleuchtungs-Actienverein zu Freiberg — dessen Bestätigung, s. 
Freiberg. 
Gefängnißstrafen, mit anderen Strafarten zusammentreffende, — in wel— 
cher Maaße selbige zu verwandeln sind 
  
Tag. 
30 Juli 
31 Juli 
7 Sept. 
22 Juni 
2 2 
1 Nov. 
#U## V 
U 
20 Juni 
21 März 
30 Juli 
  
Seite. 
103 fg. 
106 
225 fg. 
81 g. 
277 fg. 
81 fg. 
277 g. 
83 
281 fg. 
85 fg. 
88 fg. 
282 fg. 
89 
90 
284 fg. 
63 
30 
104 
  
  
  
Paragraph. 
1— 13 
1—3 
1 —54 
1—28 
1—8 
1—15 
9 — 13 
10 —24 
14—19 
20 — 46 
47—50 
25 —28 
51 u. 52 
53 u. 54 
1 —38 
1 —4 
4— 6, 7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.