Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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Bemerkung des Steueraufsehers. 
  
Nach genommener Einsicht an Ort und Stelle wird bemerkt: 
1) Der Kessel No. 1 ist ausgebrochen. 
2) Die alten drei Pfannen sind aus der Fabrik geschafft, die Bezeichnung ihrer 
Nummern und ihres Inhalts ist abgenommen. Die drei neuen Pfannen sind 
vermessen und an den Platz der alten in der Fabrik gestellt. — Die Verhand- 
lung über deren Vermessung liegt hier bei. 
N. den . ten Oetober 184 
Name des Steueraufsehers. 
N. 
Das unterzeichnete Haupt-Zollamt bescheinigt hiermit die heute erfolgte Meldung der 
obenstehend angegebenen Geräthe zum Zugange. 
N. den .. ten October 184. 
Haupt-Zollamt N.
	        
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