Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

(225 ) 
M 56) Verordnung 
wegen Bekanntmachung der Freizügigkeitsconvention zwischen dem Königreiche 
Sachsen und den vereinigten Staaten von Nordamerica; 
vom Tten September 1846. 
M wegen gegenseitiger Aufhebung des Heimfallsrechts und der Auswanderungs- 
steuern zwischen dem Königreiche Sachsen und den vereinigten Staaten von Nordamerica die 
nachstehende Uebereinkunft am 15ten Mai vorigen Jahres getroffen worden ist, und die 
Auswechselung der Ratificationen derselben am 1 2ten vorigen Monats Statt gefunden hat, 
so wird diese Uebereinkunft, Allerhöchster Entschließung gemäß, zur Nachachtung der Behör- 
den und Unterthanen hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 7t#en September 1846. 
Ministerium des Innern. 
von Falkenstein. 
Vertrag 
zwischen dem Kbnigreiche Sachsen und 
den vereinigten Staaten von Nord- 
America, wegen gegenseitiger Aufhebung 
des Heimfallsrechts und der Aus- 
wanderungssteuern. 
Seine Majestät der König von Sachsen 
einestheils und die Vereinigten Staaten von 
Nordamerica anderntheils von gleichem Wun- 
sche beseelt, die Beschränkungen aufzuheben, 
welche in Ihren Staatsgebieten bei Erwer- 
bung und Uebereignung von Gütern Seiten 
Ihrer beiderseitigen Staatsangehörigen be- 
stehen, sind übereingekommen, zu diesem Ende 
in Unterhandlungen zu treten. 
Kuhn. 
Convention 
hetween the Kingdom of Sakony and the 
United States of North America for i#e 
mulual abolition of the droit-d'aubaine 
and taxes on emigration. 
H Majesty the King of Saxony on the 
one part and the United States of Ame- 
rica on the other part, being equally de- 
Sirous of removing the restrictions which 
exist in their territories upon the acqul- 
Ssition and transfer of property by their 
respective citizens and subjects, have 
agreed to enter into negotiations for this 
purpose.
	        
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