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M 56) Verordnung
wegen Bekanntmachung der Freizügigkeitsconvention zwischen dem Königreiche
Sachsen und den vereinigten Staaten von Nordamerica;
vom Tten September 1846.
M wegen gegenseitiger Aufhebung des Heimfallsrechts und der Auswanderungs-
steuern zwischen dem Königreiche Sachsen und den vereinigten Staaten von Nordamerica die
nachstehende Uebereinkunft am 15ten Mai vorigen Jahres getroffen worden ist, und die
Auswechselung der Ratificationen derselben am 1 2ten vorigen Monats Statt gefunden hat,
so wird diese Uebereinkunft, Allerhöchster Entschließung gemäß, zur Nachachtung der Behör-
den und Unterthanen hierdurch bekannt gemacht.
Dresden, am 7t#en September 1846.
Ministerium des Innern.
von Falkenstein.
Vertrag
zwischen dem Kbnigreiche Sachsen und
den vereinigten Staaten von Nord-
America, wegen gegenseitiger Aufhebung
des Heimfallsrechts und der Aus-
wanderungssteuern.
Seine Majestät der König von Sachsen
einestheils und die Vereinigten Staaten von
Nordamerica anderntheils von gleichem Wun-
sche beseelt, die Beschränkungen aufzuheben,
welche in Ihren Staatsgebieten bei Erwer-
bung und Uebereignung von Gütern Seiten
Ihrer beiderseitigen Staatsangehörigen be-
stehen, sind übereingekommen, zu diesem Ende
in Unterhandlungen zu treten.
Kuhn.
Convention
hetween the Kingdom of Sakony and the
United States of North America for i#e
mulual abolition of the droit-d'aubaine
and taxes on emigration.
H Majesty the King of Saxony on the
one part and the United States of Ame-
rica on the other part, being equally de-
Sirous of removing the restrictions which
exist in their territories upon the acqul-
Ssition and transfer of property by their
respective citizens and subjects, have
agreed to enter into negotiations for this
purpose.