Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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Im Uebrigen ist zu Erläuterung der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 
1sten October vorigen Jahres (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1845, S. 193) 
nachträglich zu bemerken, daß die durch dieselbe ertheilte Erpropriationsgenehmigung auf die 
Fluren sowohl von Stadt Mittweida sich bezieht. 
Dresden, am 1 Sten Januar 1846. 
Ministerium des Innern. 
von Falkenstein. von Tsschirschk. 
.M 2.) Bekanntmachung, 
die Ernennung eines Wahlcommissars für den Iöôten bäuerlichen Wahlbezirk 
betreffend; 
vom 24 sten Januar 1846. 
  
Nachdem die Wahl eines Stellvertreters für den Landtagsabgeordneten im 15ten bäuer— 
lichen Wahlbezirke nöthig geworden, ist zu Leitung des Wahlgeschäfts 
der Justizbeamte Hitzschold zu Wolkenstein 
bestimmt worden; daher solches hierdurch bekannt gemacht wird. 
Dresden, den 24sten Januar 1846. 
Ministerium des Innern. 
von Falkenstein. Kuhn. 
Z.) Bekanntmachung, 
die Vollziehung der Loose bei der Landeslotterie betreffend; 
vom 10ten Februar 1846. 
  
Wenen erfolgten Ablebens des bisher zum Commissar für die Landeslotterie bestellt ge- 
wesenen Oberpostraths 2c. von Löben werden die Loose jener Lotterie, bis auf Weiteres, nach- 
stehende Unterschrift: 
„ Die Köniliscke Lorterie- Dreckiton 
Im Auftrage: E. G. B. Krey. G. M. Berger.“ 
führen und wird daher Solches zu Jedermanns Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 10ten Februar 1846. 
Finanz-Ministerium. 
von Zeschau. Küttner.
	        
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