Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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Anleitung 
zum Gebrauche der nachstehenden Tabellen unter A. und B. 
1. Die Rentenberechnung ist bei Lehngeldablösungen immer mit der Beantwortung 
der Fragen einzuleiten: 
a) auf wie hoch beläuft sich die Summe des im einzelnen Falle zu entrichtenden 
Lehngeldes, (der einmalige Lehngeldbetrag) 
b) wie viele Fälle der Lehngeldentrichtung sind, nach Beschaffenheit des Umfanges 
der Verbindlichkeit, auf das Jahrhundert zu rechnen, (Zahl der Veränderungsfälle nach 
#84 und 85 des Ablösungsgesetzes,) 
) in welchem Jahre hat der letzte Fall, in welchem Lehngeld zu entrichten gewesen ist, 
Statt gefunden, (letzter Lehnfall,) und 
d) von welchem Zeitpuncte an hat der Rentenlauf zu beginnen? (Ausführungstermin 
der Ablösung). 
2. Sind diese Vorfragen beantwortet, so ist weiter zu ermitteln: 
auf wie hoch sich, bei einem Disconto von vier Procent, nach den Regeln der 
Discontorechnung der baare (präsente) Werth aller künftig zu leistender Lehngeld- 
zahlungen zu dem bei 1 d. angegebenen Zeitpuncte berechne. 
Die aus dieser Berechnung hervorgehende Hauptsumme bildet den Betrag des zu zahlen- 
den Ablösungscapitales, und durch Didvision derselben mit 25 wird die jährlich zu entrich- 
tende Ablösungsrente gefunden. 
3. Die Tabelle A. giebt nun an, welchen baaren (präsenten) Werth ein Capital von 
Einem Thaler, bei einem Disconto von vier Procent, habe, wenn es erst zu einem späte- 
ren Zeitpuncte von 1 bis 400 Jahren zahlbar ist, und es ist dieser Werth in der zweiten 
Spalte nach Deeimaltheilen des Thalers, in der dritten nach Groschen, Pfennigen und De- 
cimaltheilen des Pfennigs ausgeworfen. 
Die Berechnung gestaltet sich, bei Benutzung dieser Tabelle, in folgender Maaße: 
aa) zuerst ist in Ansatz zu bringen der Werth, welchen zu dem bei 1 d. angegebenen 
Zeitpuncte 1 Thlr. hat, zahlbar nach so vielen Jahren, als zwischen diesem Zeitpuncte und 
dem nach 1b. und c. zu bestimmenden Eintritte des nächsten künftigen Lehnfalles liegen.
	        
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