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B. nach Anleitung der Tabelle unter B.
Da seit dem letzten Lehnfalle mehr als 14 (voll gerechnet 15) Jahre vergangen sind,
so ergiebt sich der gegenwärtige Werth der ganzen Reihe künftiger Zahlungen durch Multi-
plication von 2,303167 Thlr. mit 91 Thlr. 7 Ngr. — und Diovision des Productes
mit 25. Es ist also der abgekürzte Ansatz: 2,303167 3,65.
2,303167
3,65
11515835
13819002
6909501
8,40655955 Thlr. — 8 Thlr. 12 Ngr. 2 pf. jährliche Rente.
1b) Ein Stück Feld no. 831 des Flurbuchs.
Eigenthümer wie bei 1 a.
a) Dieses Grundstück, zur sogenannten wüsten Mark gehörig, hat walzende Qualität,
ist Brause n am 20sten Mai 1846 in Lehn gereicht worden, und es liegen darauf 26,45
Steuereinheiten, wovon, nach 8 Thlr. für die Einheit, gegenwärtig — Thlr. 21 Mgr.
1,6 Pf. Grundsteuern jährlich zu entrichten sind.
b) Von den Grundstücken in der wüsten Mark ist Lehngeld nur dann, wenn dieselben
unter den Lebenden veräußert oder an Andere als Descendenten, welche letztere die Sterbe-
lehn nicht zu entrichten haben, vererbt werden, zu erlegen. Nach § 84 des Ablösungsge-
setzes unter b. und e. sind daher 3 Lehnfälle auf das Jahrhundert zu rechnen.
) Uebrigens findet das oben bei 1 a. unter c. Bemerkte hier Anwendung, und die in
dem Neuftädter Ablösungsgeschäfte überhaupt getroffene Vereinigung, daß die Zahl von Jah-
ren, welche seit dem letzten Lehnfalle vergangen, vom Schlusse des Jahres 1846 zurück-
gerechnet werden solle, ist ebenfalls hierher zu beziehen. Es ist also bei der Renteberechnung
davon auszugehen, daß der letzte Lehnfall am 3 1sten December 1846 (vor 0 Jahr) erfolgt
sei und der nächste wiederkehrende nach 331 (voll gerechnet 34) Jahren, von diesem Zeit-
puncte an gerechnet, wiederkehren werde.
Berechnung:
26,45 Steuereinheiten, zu je 10 Mgr. repräsentiren einen
jährlichen Ertragswerth von . . . 8Thlr.24Ngr.5,0pf.
Hiervon sind die Grundsteuern abzuziehen mit —. 21 1,6
Es verbleibt daher jährlicher Reinertrag des lehngeld-
pflichtigen Grundstücks . 8 Thlr. 3 Agr. 3,4 pf.
8 Thlr. 3 Ngr. 3,4 pf. #& 25. geben einen zu verleh-
nenden Capitalwerth von . 202 Thlr. 23 Ngr. 5 pf.
Davon einmaliges Lehngeld nach 41 Procent . 8Th«lr.18Ngk-5-4875pf.
— 8,618 Thlr.