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r*3 Abgabensätze Für Tara wird
a eim
* der vergütet vom Cent-
4 Benennung der Gegenstände. Veral. Eingang.Ausgang. iner Brutkogevicht=
lung. Thlr.]Ngr. Thlr.] När. Pfund.
e. Rohe (unappretirte) Leinwand, roher
Zwuillich und Drillc—/1
Ausnahme. Rohe ungebleichte Lein- «
wand geht frei ein:
aa. in Preußen:
auf den Grenzlinien von Leobschütz bis
Seidenberg in der Ober-Lausitz, von
Heiligenstadt bis Nordhausen und von
Herstelle bis Anholt, nach Bleichereien
oder Leinwandmärkten;
bb. in Sachsen:
auf der Grenzlinie von Ostritz bis
Schandau, auf Erlaubnißscheine;
cc. in Kurhessen:
auf Erlaubnißscheine nach Bleichereien
oder Märkten.
I. Gebleichte, gefärbte, georuckte oder in
anderer Art zugerichtete (appretirte),
auch aus gebleichtem Garn gewebte Lein-
wand; gebleichter oder in anderer Art
zugerichteter Zwillich und Drillich; ro-
hes und gebleichtes, auch verarbeitetes
Tisch-, Bett= und Handtücherzeug, lei- 13 in Kisten.
neue Kittel, auch neue Leibwäsche 1 Et20 BB„B — 9 in Körben.
2. Bänder, Batist, Borten, Fransen, 6 in Ballen.
Gaze, Kammertuch, gewebte Kanten,
Schnüre, Strumpfwaaren, Gespinnste
und Tresenwaaren aus Metallfäden
und Leinen, sedoch außer Verbindung
mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Mes- 18 in Kisten.
fing und Stahl 1 E7r.0 W — 10 n Krben-
1— h. Zwirnspitzen 1 Ctr. 6— — — 3 n #len-