Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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Zweites Beispiel. 
Olbersdorf, am 9ten September 1847. 
Heute erschienen vor mir in meiner Wohnung zur Gütepflegung 
Joseph Handrack 
und 
Simon Clausner, 
beide Bauergutsbesitzer allhier, 
Gegenstand des Streits und der Gütepflegung war: 
1) 
2) 
3) 
daß Clausner Handracken nicht mit dem Heuwagen von seiner, Handracks, 
Wiese, Nr. 566 des Olbersdorfer Flurbuchs, über seine, Clausners, 
Wiese, Nr. 567 des Flurbuchs, fahren lassen will; 
eine Forderung Clausners von 44 Thalern, Rest des Kaufpreises für zwei 
Pferde, welche Handrack im Frühlinge vorigen Jahres von Elausnern für 
75 Thaler gekauft, und worauf er erst 3 1 Thaler an Clausnern bezahlt hat; 
eine Forderung von 4 Thalern 25 Ngr. — Schadenersatz, den Handrack 
von Clausnern dafür haben will, daß Clausners Kuhhirte beim Hüthen das 
Vieh auf Handracks Feld und in dessen Busch habe zu Schaden gehen lassen. 
Die Partheien haben sich dahin vereinigt: 
Hanudrack bezahlt Clausnern wegen der Anforderung unter 2 Zwei und 
Dreißig Thaler, und zwar 16 Thaler am 30sten September d. J., die an- 
deren 16 zu Weihnachten d. J., womit sich Clausner wegen dieser Forde- 
rung zufriedengestellt und abgefunden erklärt; Handrack verzichtet auch auf 
einen Schadenersatz wegen der unter 3 bemerkten Beschädigung durch Vieh- 
hüthen. 
Dagegen erklärt sich auch Clausner für sich und künftige Besitzer seines 
Gutes verbunden, zu gestatten, daß Handrack und künftige Besitzer des 
Handrackschen Gutes in der Heu= und Grummterndte, so oft es nöthig, mit 
dem leeren Heuwagen vom Fahrwege, der vom Oberdorfe bei Elausners 
Gute nach den Feldern hinausgeht, rechts ab über Clausners Wiese, Nr. 
567 des Flurbuchs, hinweg nach Handracks Wiese, Nr. 566 des Flur- 
buchs, und mit dem beladenen Wagen auf dem nämlichen Wege wieder zu- 
rückfahren, jedoch so, daß dieses Fahren nur am dußersten Rande der Claus- 
nerschen Wiese, vom Fahrwege aus rechter Hand, geschehen darf, er ver- 
zichtet auch auf alle Schädenansprüche wegen des zeitherigen Fahrens. 
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. 
Joseph Handrack. N. JN. 
Simon Clausner. Friedensrichter.
	        
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