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Drittes Beispiel.
Neukirchen, am 6Gten November 1847.
Heute erschienen vor mir in meiner Wohnung zur Gütepflegung
Abraham Meier,
Häusler und Tagelöhner in Mittelbach,
für seine Ehefrau,
Christiane Caroline geb. Ficker,
David Freudenberg,
Hufschmidt in Burkhardtsdorf,
für seine Ehefrau,
Anne Rosine geb. Ficker,
und
Ambrosius Berger,
Bauergutsbesitzer allhier.
Gegenstand des Streites und der Gütepflegung waren die Ansprüche, welche die
Meierin und die Freudenbergerin als Erbinnen ihrer im vorigen Jahre verstorbenen
Mutter, Friedericken Eleonoren Fickerin, wegen verschiedener Auszugsgebührnisse an
Korn, Erdäpfeln, Krauthäupten, Milch, Butter, Käse und Eiern erhoben, die ihre
Mutter und Erblasserin bei ihrem Tode noch an Bergern aus dessen Gute von den
letzten Jahren her zu fordern gehabt haben soll.
Die Partheien haben sich dahin verglichen, daß Berger sich zu einem den beiden
Schwestern Ficker zu zahlenden Abfindungsquantum von Dreizehn Thalern verstan-
den hat, womit Meier und Freudenberg für ihre genannten Eheweiber zufrieden sind
und allen Ansprüchen wegen rückständiger Auszugsgebührnisse der verstorbenen
Fickerin an Bergern entsagen. Sie sind bedeutet worden, daß ihre Eheweiber diesen
Vergleich noch zu genehmigen und sich deshalb vor mir einzufinden haben.
Auf Vorlesen dieses Protocolls haben die Partheien dasselbe genehmigt und
Freudenberg, sowie Berger sich unterschrieben, wogegen Meier wegen einer ihm zu-
gestoßenen Lähmung an der rechten Hand nicht unterschreiben zu können versicherte.
David Freudenberg. N. J.
Ambrosius Berger. Friedensrichter.