Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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Drittes Beispiel. 
Neukirchen, am 6Gten November 1847. 
Heute erschienen vor mir in meiner Wohnung zur Gütepflegung 
Abraham Meier, 
Häusler und Tagelöhner in Mittelbach, 
für seine Ehefrau, 
Christiane Caroline geb. Ficker, 
David Freudenberg, 
Hufschmidt in Burkhardtsdorf, 
für seine Ehefrau, 
Anne Rosine geb. Ficker, 
und 
Ambrosius Berger, 
Bauergutsbesitzer allhier. 
Gegenstand des Streites und der Gütepflegung waren die Ansprüche, welche die 
Meierin und die Freudenbergerin als Erbinnen ihrer im vorigen Jahre verstorbenen 
Mutter, Friedericken Eleonoren Fickerin, wegen verschiedener Auszugsgebührnisse an 
Korn, Erdäpfeln, Krauthäupten, Milch, Butter, Käse und Eiern erhoben, die ihre 
Mutter und Erblasserin bei ihrem Tode noch an Bergern aus dessen Gute von den 
letzten Jahren her zu fordern gehabt haben soll. 
Die Partheien haben sich dahin verglichen, daß Berger sich zu einem den beiden 
Schwestern Ficker zu zahlenden Abfindungsquantum von Dreizehn Thalern verstan- 
den hat, womit Meier und Freudenberg für ihre genannten Eheweiber zufrieden sind 
und allen Ansprüchen wegen rückständiger Auszugsgebührnisse der verstorbenen 
Fickerin an Bergern entsagen. Sie sind bedeutet worden, daß ihre Eheweiber diesen 
Vergleich noch zu genehmigen und sich deshalb vor mir einzufinden haben. 
Auf Vorlesen dieses Protocolls haben die Partheien dasselbe genehmigt und 
Freudenberg, sowie Berger sich unterschrieben, wogegen Meier wegen einer ihm zu- 
gestoßenen Lähmung an der rechten Hand nicht unterschreiben zu können versicherte. 
David Freudenberg. N. J. 
Ambrosius Berger. Friedensrichter.
	        
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