Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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Viertes Beispiel. 
Reinsdorf, am 18ten October 1847. 
Heute erschienen vor mir in meiner Wohnung zur Gütepflegung 
Valentin Stiehler, 
Hausbesitzer und Viehhändler allhier, 
Rochus Mitreuter, 
dessen Schwager, Hausbesitzer und Stellmacher in Vielau, 
Stephan Müller, 
Maurermeister in Wildenfels, 
Zacharias Werner, 
Zimmermeister ebendaselbst, 
Martin Renner, 
Glasermeister in Zwickau, 
Benjamin Hammer, 
Schlossermeister ebendaselbst, 
Lucas Hobler, 
Tischlermeister ebendaselbst, 
Wenzel Priem, 
Ziegeldecker in Hartenstein. 
Gegenstand des Streites und der Gütepflegung waren die verschiedenen Anforderungen, 
welche die zuletzt genannten Sechs an Stiehlern für Materialien und Arbeitslohn 
bei dessen Hausbau im vorigen Jahre noch machen, nachdem sie insgesammt theils 
größere, theils geringere Abschlagszahlungen auf ihre Rechnungen von Stiehlern em- 
pfangen haben, und zwar fordern: 
Müller für Maurerarbeit. 122 Thlr. 15 Ngr. 8 pf. 
Werner für Zimmerarbeit 135 — — 
Renner für Glaserarbeit 29 10 —- 
Hammer für Schlosserarbeit. 67 7 5 
Hobler für Tischlerarbeit 16 25. — 
Priem für Ziegeldeckerarbeit 42 — — 
Die Partheien haben sich dahin vereinigt, daß jeder dieser Gläubiger von seiner 
Forderung etwas fallen gelassen hat, so daß Müller mit 90 Thalern, Werner mit 
100 Thalern, Renner mit 20 Thalern, Hammer mit 50 Thalern, Hobler mit 
9 Thalern, Priem mit 25 Thalern in Bausch und Bogen sich begnügen will. 
Mitreuter, der sich bei Müllern, Wernern und Hammern für seinen Schwager Stiehler 
verbürgt gehabt hat, will zu den 90 Thalern an Müllern 50 Thaler, zu den 100
	        
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