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MW 76) Decret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcassenanstalt zu Oederan;
vom 21sten November 1846.
Woßn, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
thun hiermit kund, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien des Innern und der
Justiz die in Verfolg der Auflösung der Sparcasse für den Amtsbezirk Augustusburg von
dem Stadtrathe zu Oederan mit Zustimmung des dasigen größeren Bürgerausschusses be-
schlossene Errichtung einer selbstständigen für die Bewohner der Stadt Oederan und der Um-
gegend, mit Einschluß der sämmtlichen, in das Königliche Justizamt Augustusburg einbe-
zirkten mittelbaren und unmittelbaren Ortschaften, bestimmten Sparcasse unter Garantie der
Stadtgemeinde Oederan genehmigt, und dem für diese Anstalt entworfenen Regulative Un-
sere Bestätigung ertheilt haben, dergestalt, daß dem Inhalte dieses letzteren allenthalben nach-
gegangen werden, die Sparcasse zu Oederan auch in vorkommenden Fällen der in den 8§# 11,
13, 14 und 15 enthaltenen und ihr besonders verliehenen Rechtsbegünstigungen sich zu
bedienen berechtigt sein soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Deeret
ausgefertigt und von Uns, unter Beidrückung Unseres Königlichen Siegels, eigenhändig un-
terschrieben worden.
Dresden, am 21 sten November 1846.
Friedrich August.
18 Johann Paul von Falkenstein.
Albert von Carlowitz.
Regulativ
der Sparcafsenanstalt zu Oederan.
2c. 2c.
&11. Rückzahlungen erfolgen, dafern nicht der Verlust oder die Entwendung des zur
Rückzahlung producirten Einlage= und Quittungsbuchs bereits bei der Casse angezeigt wor-