Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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folgen, ist ihm hierüber gegenwärtiges Schifferpatent, gehörig vollzogen und besiegelt, aus- 
gestellt worden. 
den . 
(Name der Behörde) 
(Unterschrift.) 
C. 
Muster eines Schifferpatents zur Führung von Holzflössen. 
Schifferpatent. 
Vorxeiger dieses 
N. J. 
aus . .in 
hat sich über seine Kenntnisse und Fähigkeiten zum Betriebe der Holzfloößung auf der Elbe 
dergestalt vollkommen ausgewiesen, daß ihm die Erlaubniß zur Führung jedes auf genann- 
tem Strome gehenden Holzflosses unter heutigem Tage unbedenklich ertheilt worden ist. 
Nach vorgängiger Angelobung von seiner Seite, das seiner Leitung anvertraute Holz- 
sloß mit aller Sorgfalt und Umsicht zu führen, von demselben Schaden, Unglück oder Ge- 
fahr, in welche es nebst den darauf befindlichen Personen und Gegenständen gerathen könnte, 
nach allen Kräften und besten Fleißes, so weit möglich, abzuwenden, auch bei seinen Fahr- 
ten die Bestimmungen der Elbschifffahrts= und der Additionalacte, sowie die in den ein- 
zelnen Staaten geltenden schifffahrts= und strompolizeilichen Vorschriften genau zu befolgen, 
ist ihm hierüber gegenwärtiges Schifferpatent, gehörig vollzogen und besiegelt, ausgefertigt 
worden. 
den 
(Name der Behörde.) 
(Unterschrift.) 
  
Letzte Absendung: am 6ten März 1846.
	        
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