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folgen, ist ihm hierüber gegenwärtiges Schifferpatent, gehörig vollzogen und besiegelt, aus-
gestellt worden.
den .
(Name der Behörde)
(Unterschrift.)
C.
Muster eines Schifferpatents zur Führung von Holzflössen.
Schifferpatent.
Vorxeiger dieses
N. J.
aus . .in
hat sich über seine Kenntnisse und Fähigkeiten zum Betriebe der Holzfloößung auf der Elbe
dergestalt vollkommen ausgewiesen, daß ihm die Erlaubniß zur Führung jedes auf genann-
tem Strome gehenden Holzflosses unter heutigem Tage unbedenklich ertheilt worden ist.
Nach vorgängiger Angelobung von seiner Seite, das seiner Leitung anvertraute Holz-
sloß mit aller Sorgfalt und Umsicht zu führen, von demselben Schaden, Unglück oder Ge-
fahr, in welche es nebst den darauf befindlichen Personen und Gegenständen gerathen könnte,
nach allen Kräften und besten Fleißes, so weit möglich, abzuwenden, auch bei seinen Fahr-
ten die Bestimmungen der Elbschifffahrts= und der Additionalacte, sowie die in den ein-
zelnen Staaten geltenden schifffahrts= und strompolizeilichen Vorschriften genau zu befolgen,
ist ihm hierüber gegenwärtiges Schifferpatent, gehörig vollzogen und besiegelt, ausgefertigt
worden.
den
(Name der Behörde.)
(Unterschrift.)
Letzte Absendung: am 6ten März 1846.