Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

derer Befriedigung; Wir werden auch, den Anträgen der dießfallsigen ständischen Schrift vom 
10ten Juni d. J. entsprechend, nicht anstehen, der nächsten Ständeversammlung eine speci- 
elle Nachweisung des durch den Uebergang zur neuen Münzverfassung in den Finanzperioden 
18243 und 1843 erwachsenen Aufwands zugehen, nicht minder den künftigen Rechenschafts- 
berichten eine Uebersicht beifügen zu lassen, woraus zu entnehmen sein wird, ob und wie- 
fern sich das gesammte Militär= Staatsvermögen erhöht oder vermindert habe. 
2) In so weit die bereits geleisteten und noch zu leistenden Grundstenerentschädigungen 
den Nominalwerth der zu dem Ende im Betrage von vier Millionen Thalern creirten Staats- 
schuldencassenscheine nicht erreichen, halten Wir für genehm, daß die etwaigen Erübrigungen 
seiner Zeit zur Hauptstaatscasse gezogen werden, es hat auch die nächste Ständeversammlung 
über die Abminderung, die hiernach der zu Ende des Monats August 1843 verbliebene 
Bestand bei der Grundsteuerentschädigungscasse annoch zu erleiden haben wird, einer ge- 
nauern Nachweisung entgegen zu sehen. 
3) Wir haben mit Zufriedenheit wahrgenommen, daß die in der Schrift vom gten Juni 
d. J., über die Maaßregeln zu Beschaffung der für das Eisenbahnwesen und andere außer- 
ordentliche Staatszwecke erforderlichen baaren Geldmittel, abgegebenen Erklärungen durchge- 
hends im Sinne der mittelst Unsers Decrets vom 1 Sten September v. J. dargelegten An- 
sichten und Vorschläge erfolgt sind, und werden daher, auf Grund der dabei ständischer Seits 
zugleich mit ausgesprochenen Ermächtigungen, das zu Ausführung jener Maaßregeln weiter 
Nöthige einleiten und in Vollziehung setzen. « 
4) Die von den getreuen Ständen durch Bewilligung einer Summe von 200,000 
Thalern aus den Cassenüberschüssen zum Baue eines neuen Galeriegebäudes bethätigte Für— 
sorge für Erhaltung eines seltenen Kunstschatzes hat Uns zu besonderem Wohlgefallen gereicht. 
Wir sind auch damit einverstanden, daß möglichst vollständige Abhülfe der Gebrechen des 
jetzigen Locals der Hauptzweck dieses Neubaues zu sein habe, und eine Ueberschreitung der 
bewilligten Summe mit größter Sorgfalt zu vermeiden sei, können aber nicht unerwähnt 
lassen, daß die rücksichtlich des ersten Antrags bei den ständischen Verhandlungen geäußerten 
MWünsche nicht ohne Schwierigkeit mit der letzten Voraussetzung derselben zu vereinigen sein 
werden. 
5) Indem Wir die in der Schrift vom 10ten d. M. erklärte Bewilligung einer Summe 
von 3000 Thalern zu den die Emporbringung des Elsterbrunnens bei Adorf bezweckenden 
vorbereitenden Veranstaltungen genehmigen, werden Wir den bereits getroffenen Einleitun- 
gen zu einer dem Zwecke entsprechenden Ausführung dieses gemeinnützigen Vorhabens Fort- 
gang geben lassen und behalten Uns vor, bei den der nächsten Ständeversammlung über 
die Verwendung der gedachten Bewilligung zu ertheilenden Nachweisungen, zugleich über 
die zu Förderung des Unternehmens, nach Befinden, erforderlichen weiteren Unterstützungs- 
maaßregeln Unsere Entschließung zu eröffnen. 
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