Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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rigen Puncten, unter Leitung und Verantwortlichkeit Unseres Finanzministeriums zu er- 
folgen habe. Wie Wir ferner die Ansichten der getreuen Stände von der Räthlichkeit, 
den in Dresden ausmündenden Eisenbahnen die Möglichkeit einer Verbindung mit dem 
schiffbaren Strome in angemessener Weise zu gewähren, so wie auf eine Schienengleis- 
verbindung derselben unter sich Bedacht zu nehmen, vollständig theilen, nicht minder in 
der Concentration sämmtlicher Bahnhöfe in Dresden an einem hierzu geeigneten und für 
die verschiedenen, dabei in Betracht kommenden Interessen und Verhältnisse möglichst vor- 
theilhaft gelegenen Puncte, unerachtet der dabei unleugbar hervortretenden erheblichen Schwie- 
rigkeiten und Bedenken, wenigstens eine Idee erkennen, die der weitern Verfolgung und 
Erwägung in mehrfacher Hinsicht werth erscheint; so werden Wir anordnen, daß die ver- 
schiedenen hierher gehbrigen, in der ständischen Schrift vom 1 2ten dieses Monats aufge- 
führten Fragen einer allseitigen und gründlichen technischen Erörterung unterworfen, auch 
mit den bei der Ausführung betheiligten Eisenbahngesellschaften wegen ihrer dabei er- 
forderlichen Mitwirkung und des von ihnen zu übernehmenden Kostenantheils Verhand- 
lungen gepflogen werden, und behalten Uns vor, über die Ergebnisse der nächsten Stände- 
versammlung Mittheilung zugehen zu lassen. Da es Unserer eignen Willensmeinung 
entspricht, daß bei Ausführung der Saächsisch-Böhmischen Eisenbahn und der damit in 
Verbindung stehenden Bauten mit möglichster Sparsamkeit verfahren werde, Wir Uns aber 
wegen der immittelst eingetretenen, gegen früher in wesentlichen Beziehungen veränderten 
Verhältnisse vorbehalten müssen, zu Deckung des dadurch unvermeidlich entstehenden Mehr- 
aufwandes der nächsten Ständeversammlung die erforderliche Mittheilung zu machen, so 
können die getreuen Stände sich jedoch im Uebrigen versichert halten, daß Wir dabei den 
in dieser Beziehung gestellten Anträgen und geäußerten Voraussetzungen thunlichst zu 
entsprechen bemüht sein werden. 
Haben Wir endlich, so viel die in Frage gekommene Ausführung einiger, in das am 
Landtage 1842 berathene Eisenbahnsystem nicht aufgenommener Eisenbahnlinien anlangt, 
im Allgemeinen an der Ansicht festzuhalten, daß, bevor zu neuen Unternehmungen dieser Art 
überhaupt Genehmigung ertheilt werden kann, vor allen Dingen die bereits beschlossenen und 
im Baue begriffenen Eisenbahnen ihrer Vollendung zuzuführen seien, damit nicht durch den 
gleichzeitigen Angriff zu vieler Bahnlinien die Geld= und Arbeitskräfte des Landes für Eisen- 
bahnzwecke auf eine, für andere, nicht minder wichtige Interessen gefährdende Weise in An- 
spruch genommen werden, so haben Wir doch in der künftigen Fortsetzung der Chemnitz= 
Riesaer Eisenbahn zum Anschlusse an die Sächsisch-Bayrische Eisenbahn eine in vieler Hinsicht 
empfehlungswerthe und auf die Dauer kaum zu entbehrende Vervollständigung des inländi- 
schen Eisenbahnnetzes zu erkennen, über deren Räthlichkeit und Ausführbarkeit Wir auf Grund 
der immittelst anzustellenden näheren Erörterungen der nächsten Ständeversammlung Mitthei- 
lung zu machen Uns vorbehalten, so wie Wir auch den auf Anlaß der desfalls eingetre- 
tenen dringenden Intercessionen von den getreuen Ständen gestellten Antrag: die technische
	        
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