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zu betrügerischen Zwecken untersagen und die vorhandenen Abdrücke der Art, sowie die
Platten und andere dießfalls zum Abdrucke oder zu Formen dienende Werkzeuge Behufs
deren Cassation in Beschlag nehmen zu lassen; auch ist diese Anweisung mittelst Verordnung
vom 1 öten Februar 1844 erneuert worden.
Wenn nun aber demohngeachtet wahrgenommen worden ist, daß derartige Nachbildungen
von Papiergelde noch immer hier und da vorkommen, so findet das Ministerium des Innern
Sich veranlaßt, obiges Verbot hierdurch nochmals einzuschärfen und die Obrigkeiten dahin
anzuweisen, daß sie wegen dessen Befolgung sorgfältige Aufsicht führen und vorkommenden
Falls unverzüglich mit Beschlagnahme der fraglichen Nachbildungen und der zu deren Her-
stellung gebrauchten Platten und Werkzeuge verfahren, auch die Contravenienten für den
Wiederholungsfall mit angemessener Strafe bedrohen.
Nicht minder haben die Censoren hinsichtlich solcher Nachbildungen von in= oder aus-
ländischem Papiergelde die dafür nach Maaßgabe § 2 und 3 in Vergleich mit § 1 Sub g.
der Verordnung, die Angelegenheiten der Presse betreffend, vom 5ten Februar 1844
(Gesetz= und Verordnungsblatt, Seite 7) erforderliche Druckgenehmigung zu versagen.
Dresden, den 30sten Juni 1846.
Ministerium des Innern.
von Falkenstein. Demuth.
33) Deeret
wegen Bestätigung der Statuten des Freiberger Gasbeleuchtungs-
Actienvereins;
vom 27 sten Juni 1846.
De Ministerium des Innern hat auf Ansuchen des Directoriums des Freiberger Gas-
beleuchtungs-Actienvereins den für letzteren entworfenen Statuten im Einverständnisse mit
dem Justizministerium die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin
enthaltenen Bestimmungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll.
Zu dessen Urkunde ist hierüber gegenwärtiges
Deeret
bei dem Ministerium des Innern ausgefertigt und unter Beidruckung des Mmisterialsiegels
vollzogen worden.
Dresden, den 27 sten Juni 1846.
Ministerium des Innern.
Johann Paul von Falkenstein.
Demuth.
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