Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

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(∆ 86 ) 
Attestate, die auf Verlangen zu ertheilen sind, nach Beschaffenheit 
der Sehenn . 
Auflage, mündliche, mit Einschluß des darüber aufgenommenen 
Protocolls.. .... ..... 
Auflage, schriftliche, zur Zahlung oder einer andern Leistung 
Auf= und Nachschlagung eines Steuercatasters, Flurbuchs, 
Actenstücks oder Rechnung, zur Vorlage an einen Dritten 
Ausfertigung an Interessenten, wenn sie einen oder mehrere 
Puncte enthält.... . 
Auslösung, siehe Besichtigung. 
Beglaubigung, siehe Vidimus. 
Bekanntmachung, mündliche, einer Entscheidung oder Verord- 
nung, nebst der darüber aufzunehmenden Registratur 
Bekanntmachung,äschriftliche, einer Entscheidung oder Verordnung 
Berichte, nach Beschaffenheit und Umfänglichkeit der Sache 
Berichtsabgang, Notification desselben, wie Ausfertigung. 
Bescheide, schriftliche, der K teiöste uerraibe nach Veschaffenhei der 
Sache 
Besichtigung, Ausmessung, Berainung cc. 
und zwar: 
bei Exrpeditionen am Orte, wo der Kreissteuerrath oder Bezirks- 
steuereinnehmer seinen Wohnsitz hat, oder innerhalb der Flur die- 
ses Orts, 
a) ein Kreissteuerrtttlt täglich 
b) Bezirkssteuereinnehmer 
bei auswärtigen Erpeditionen, mit Einschluß der FReisetage, 
c) ein Kreissteuerratt t ieglich 
4) Bezirkssteuereinnehheen - 
Anmerkung. Der Ansatz unter b. gilt auch fuͤr Expeditionen in dem 
Orte oder in der Flur des etwaigen Nebenamtes eines 
Bezirkssteuereinnehmers. 
  
Thlr. 
  
—AOu 
1— 
10 
15 
bis 
10 
bis 
20 
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